Meinst du eine Zwangseinweisung? Jeder Mensch kann die Polizei rufen, wenn er glaubt, du stehst unmittelbar vor einem Suizid. Wenn du in die Klinik willst und keinen Psychiater hast, kannst du zum Hausarzt gehen.
Als Soforthilfe, um dir nichts anzutun, kannst du vielleicht schon mal alleine versuchen, einen Krisenplan zu erstellen wie in diesem Link:
https://www.deutsche-depressionshilfe.de/files/cms/Buendnisse/Hamburg-Harburg/krisenplan.pdf
Den ärztlich assistierten Suizid bekommen fast nur körperlich unheilbar kranke. Bei psychischen Krankheiten ist es nicht unmöglich, aber viel schwerer.
Habt ihr in der Therapie keinen Notfallplan erstellt? Der ist für solche Situationen gedacht.
Ein Beispiel vom Harburger Bündnis gegen Depression.
https://www.deutsche-depressionshilfe.de/files/cms/Buendnisse/Hamburg-Harburg/krisenplan.pdf
Frag doch mal deinen Therapeuten, ob er das mit dir machen kann.
Für den Akutfall gibt es beim Frankfurter Suizidpräventionsnetzwerk eine Hotline, unter der rund um die Uhr ein/e Psychiater/in erreichbar ist.
https://frans-hilft.de/hilfe-finden/
Wenn du aus einer anderen Stadt kommst, ist das sicher kein problem.
Vielleicht würde dir und deinem Papa mindestens eine kurze Auszeit helfen. Ihr beide könntet euch vom Hausarzt krank schreiben lassen und versuchen, ein klein wenig zur Ruhe zu kommen. Die Lösung muss nicht immer eine Klinik oder Psychotherapie sein. Für diese Maßnahmen gibt es Indikationen und sie sind auch keine Allheilmittel.
Nach der Auszeit wird der Druck in der Schule natürlich nicht schwächer. Dazu müsstest du mit einem Lehrer sprechen, wie es weitergehen kann.
Du solltest auch darauf achten, genug zu schlafen. Es macht keinen Sinn, übermüdet etwas tun zu wollen, wenn dann nichts Richtiges dabei herauskommt. Ausgeschlafen kann man effizienter arbeiten.
(gelöscht; an falscher Stelle gepostet)
Der freiverantwortliche Suizid ist ein Grundrecht auch für Gesunde und für psychisch Kranke in jedem Alter. Die Hilfe zum freiverantwortlichen Suizid ist ebenfalls ein Grundrecht. Freiverantwortlich heißt, dass der Sterbewunsch ernsthaft, dauerhaft und von innerer Festigkeit getragen ist und Alternativen wie Behandlungen bekannt sind und kein äußerer Druck durch andere Menschen besteht und die Person entscheidungsfähig ist. Es ist aber niemand verpflichtet, beim Suizid zu helfen, er darf nur nicht unmöglich gemacht werden, wenn er freiverantwortlich ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein unfreier Suizid muss zumindest vom Staat verhindert werden. In der Praxis ist das Problem die Frage, wie man anderen die eigene Freiverantwortlichkeit beweist und wo eine humane Suizidmethode herkommt.