Du kannst den Unterhalt 4 Jahre rückwirkend einfordern, gilt allerdings erst ab dem Tag, an dem du deinen Unterhaltsanspruch gegen den Vater geldtend gemacht hast und das durch Einschreiben / Rückschein ect, eindeutig nachweisbar ist. Du hast auch die Möglichkeit bei der Polizei eine Anzeige gemäß § 170 Unterhalsgesetz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht stellen, darauf stehen bis zu 5 Jahre Haft. Manch Vater überlegt es sich spätestens DANN; sich beim Kind zu melden.
Nach eigene Erfahrung kann ich dir sagen, dass ein Verzichz auf Unterhalt vom Kind NICHT möglich ist, da dieser Unterhalt für das Kind ist, nicht für dich als Mutter. Ich habe das in der Vergangenheit selber probiert und es stiße mir später sauer auf, denn ein solcher von uns bereits geschlossener Vertrag wurde seitens des Familiebgerichts als Null und nichtig erklärt. Meine Ex hätte bei diesem Verzicht auf jegliche weitere soziale Leistungen vom Kind verzichten müssen, kling auch logisch, da der Staatt auch perspektivisch nicht meine Schulden übernimmt, also bitte VORSICHT und ggf. einen kompetenten Anwalt fragen, dass geht übrigens auch ganz schnelle und relativ preiswert hier online Gruß
Als erstes lass dir sagen, du hättest VOR dem Kinderbekommen lieber besser in der Schule aufgepasst, denn deine Rechtsschreibung ist eine Katatrophe. Dein Problem ist relativ einfach zu klären, so wie schon jemand vor mir schrieb. Was du in einem Leistungsbescheid nicht verstehst, lass dir ggf. zusammen mit deiner Mutter, beim JC genau erklären oder hole dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt, der dir weiter hilft.
Recherchen haben ergeben, dass Väter nach ihrem Einkommen zahlen müssen, nicht nach dem Aufenthaltsort der Kinder. Wenn er in Norwegen verdient, werden danach auch seine Unterhaltsverpflichtungen berechnet. Denke dir den umgedrehten Fall, er verdient in der Schweiz, wo generell mehr verdient wird als in Deutschland. Dann würdest du auch plötzlich nicht mehr nach deutschem Recht Unterhalt haben wollen , oder? So schwierig das auch immer ist, die Kinder oder Kindesmütter können sich nicht je nach Lebenssituation des Vaters, ausssuchen was ihnen am liebsten wäre und wo sie den Vater am meisten schröpfen können. Mein Vorredner hat durchaus Recht, wenn er meint, dass man dabei auch an eine würdige Form des Weiterlebens vom Vater denken muss und ihm die Chance geben, auch mit einer anderen Partnerin vielleicht nochmal ein Kind zu haben. Den Müttern in Deutschland, die den Unterhalt kassieren und zusätzlich einen neuen Partner mit Einkommen finden, fällt das wesentlich leichter. Also liebe Mütter und Kinder, der Vater ist nicht alleine an dieser Miesere Schuld, lass ihn leben. Welcher Vater hat Bock auf sein Kind, wenn er sein Leben lang nur abgezockt wird? Ich wurde trotz regelmäßiger Unterhaltszahlungen an meine Tochter in vorgeschriebener Höhe, von ihr verklagt, weil es ihr zu wenig war und ein deutsches Gericht gab ihr Recht und verurteilte mich zu 3 Monaten Haft auf Bewährung, DASS ist Deutschland
Es kommt auf die Umstände an, aus denen du gerne umziehen möchtest. Auf alle Fälle musst du dein Job Center per Antrag um Erlaubnis bitten, aber es kann auch sein, so war es bei mir, dass du beim neuen, zuständigem Job Center in Berlin eine Erlaubnis brauchst, dass sie dich dort auch aufnehmen, dass ist für Berlin kein unbedingtes MUSS und es sollten gravierende Gründe für einen Umzug vorliegen oder ein konkretes Arbeitsangebot zumindest ein Vorvertrag o.ä. wären solche Gründe. Du solltest es nicht versäumen, dich auch beim neuen Job Center genau zu informieren. Hinzu kommt die Tatsache, dass du einen Wohnraum nachweisen musst und auch da kann es zu Schwierigkeiten kommen, denn ohne Wohnung keine pol. Anmeldung, ohne Anmeldung keine Wohnung und Aufnahme in ALG II beim Job Center.
Es ist schön, dass sich so viele User um die beantwortung der Fragen bemühen, jedoch sind persönliche Wertungen bzw. eigene und dazu noch falsche Interpretationen völlig fehlt am Platz und wenig hilfreich. Mir ging es nur um die rechtliche Grundlage und nicht, ob jemand das ablehnen kann, darf oder will. Speziell in meinem vorgetragenem Fall ist es so, dass ein Umzug aus gravierenden privaten Problemen nicht in Frage kommt und eine Arbeitsaufnahme nur von 09.00 Uhr bis maximal 15.00 Uhr möglich ist, zumal es sich "Nur" um ein Ausbildungsangebot deht in einem völlig anderem Interessengebiet als Vorkenntnissse vorhanden sind. Es ging darum eine weitere Vorgehensweise zu erläutern, niemand sitzt hier auf der Anklagebank
Ich würde grundsätzlich sagen, man sollte sich VOR dem Akt ausreichend Gedanken machen, was ist wenn, dann hat man ein solches Problem nicht. UVK kommt vom Staat und ist eine soziale Leistung dem Kind gegenüber, sich vorher darauf zu verlassen, es sowieso nicht zurück zu bezahlen, ist sträflich. Es gibt und das sage ich aus eigener Erfahrung Möglichkeiten, sich mit der UVK in irgendeiner Form zu einigen, aber bitte immer daran denken, dass UV nur ein Bruchteil dessen ist, was das Kind wirklich benötigt und die meinsten Mütter kommen heutzutage, bei den steigenden Preisen nicht damit klar. Es ist nicht ein Kind vom Staat, sondern eines von euch, liebe Männer
Lass Dich nicht verunsichern, die Erteilung von EEJ ist zwar grundsätzlich möglich, aber es kein MUSS. es gibt genug Gründe und Belege, die beweisen, dass EEJ mehr kosten und nichts einbringen als erwartet. Immer mehr Politiker und Ämter fahren EEJ drastisch zurück. Die Agentur für Arbeit selbst hat eine Studie in Auftrag gegeben, und die Anordnung erteilt EEJ stark zurück zu fahren aus Kostengründen. Google das in Ruhe mal aus. Es gibt sogar Vergleiche von EEJ mit Reichsarbeit der Nazis, sagt der Präsident der Vertrieben in Deutschland. Also in Ruhe gogglen oder mich fragen
solange du deine erste und eigene Wohnung beziehst, hast du Anspruch auf Erstausstattung, meine Bekannte hat mit ihrem Ex mehrere Wohnungen bezogen, aber nie eine eigene alleine mit dem Kind. Jetzt hat sie volle Anerkennung für das Geld bekommen, weil sie jetzt ihre erste eigene Wohnung hat. Stell bitte eine genaue und detaillierte Liste auf, von teller, Tassen, Gardinen, Handtücher, einfach alles, was du wirklich brauchst. Lasse Dir selber eine Kopie und schicke dann das ganze an das Job Center am besten Einschreien und Rückschein, kurzes Anschreiben, formlos. viel Glück
Das Konzept ist, dich als Sklave auszunutzen, mit größtem Nutzen, bei niedrigstem Lohn und Dich in billiegen Wohnungen bis an Dein Ende dahin vegetieren zu lassen, einzig mit dem Ziel, dass unsere Politiker auch in diesem Jahr wieder ihre Diäten erhöhen und Urlaub im Süden machen können. Hartz IV und EEJ sind vergleichbar mit der Reichsarbeitspflicht der Nazis. ( Zitat: Artikel von Ulrich Sander vom 30.08.04 bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten NRW)
Fotos, Nachbarn befragen, Über gewissen Zeitraum beobachten,
wichtig dabei ist, eine eheähnliche Gemeinschaft zählt erst ab 6 Monate, also auch das ehemals geeinsame Umfeld befragen vorsichtig, Notizen machen und und und
Schulden, die VOR der Ehe entstanden sind, werden niemals auf das ALG II Geld angerechnet. Wenn der Mann nach Trennung kein Geld hat, kann und wird das Haus nicht verkauft werden müssen und sollte es auch nicht, es ist eine Altersvorsorge. Wenn dem Mann Kosten auferlegt werden, dann muss er zusehen woher das Geld kommt, notfalls andere Schulden machen aber das Amt kann ihn nicht zum Verkauf zwingen. Es zählt sein Einkommen, nicht sein Besitz. Dann müßte er ja auch sein Auto oder andere Wertgegenstände verkaufen wenn das Amt es will. Ne ne so geht das nicht.
es ist so, dass die ARGE einen begründeten Verdacht auf Geldeingang oder Missbrauch haben und auch beweisen muss, damit sie alle Kontoauszüge einsehen darf. Grundsätzlich hast du nur das nachzuweisen, was du als soziale Unterstützung vom Staat bekommst, ob du die Miete bezahlt hast zum Beispiel. lasst euch nicht alles von der ARGE erzählen, wehrt euch mit allen Mitteln, auch eine Klage vor dem Sozialgericht gehört dazu, die ihr gerne selber verfassen oder euch an mich wenden könnt. Ich habe 4 Klagen vor Sozialgerichten zu laufen und es sieht bei 3 zumindest sehr gut aus. Auch scheinbar ausscihtslose Fälle sollten immer wieder geprüft udn hinterfragt werden. Odrnet eure Unterlagen genau, so dass ihr immer Durchblick habt. Ich habe noch nie etwas zurückbezahlt und ur einmal einen Fall vor einem Sozialgericht verloren, da ging es um Stromksotenübernahme vom Amt. Das wurde auch nur wegen eines Formfehlers abgelehnt. Also tut was für euer Recht
ich sage dazu folgendes und zitiere wie immer meine beiden Urteile von Sozialgerichten, mit denen ich bisher nie etwas zurückzahlen musste. bitte genau lesen:
Was Rückzahlungen an das Job Center im allgemeinen betrifft, so kann ich nur jedem raten, den das betrifft, sich doch mal mit den folgenden 2 Grundsatzurteilen verschiedener Sozialgerichte auseinander zu setzen und in seinem Fall zu prüfen, ob die Kriterien, wie hier beschrieben für ihn zu treffen oder nicht. 1. vom SG Düsseldorf Az. S. 28 (19) SO 16/08 und 2. des LSG MÜNCHEN L8AL18/03-7/04 v.06.07.05Rückforderung, die eine Rückzahlung ausschließen sofern einem Leistungsbezieher keine Schuld vorzuwerfen ist.
Beide Urteile schließen eine Rückzahlung von zuviel ausbezahltem Geld vom Job Center an den Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen aus.
Ich kann an dieser Stelle nur jedem empfehlen keine Mühe zu scheuen, sich gegen die Job Center zu wehren, mit allen zur Verfügung stehenden Gesetzmäßigkeiten, steckt nicht in den Kopf in den Sand, je mehr Leute sich wehren, desto schneller wird es Veränderungen geben.
Hallo, entscheidend ist doch, was "getrennt lebend" genau bedeutet? Habt ihr getrennte Wohnungen? Schlaft ihr getrennt? Getrennte Haushaltsführung? Du hast den Antrag NACH der Beendigung der Gemeinschaft gestellt, war dir zu diesem Zeitpunkt bewußt, dass es rückwirkend bewilligt wird? oder bist du davon ausgegangen, dass es erst ab Datum der Antragstellung bewilligt wird? hast Du die Rückwirkung mit bantragt? Alles wichtige Fragen von deren Beantwortung einiges abhängt. Grundsätzlich würde ich es auf eine juristische Klärung ankommen lassen, je nachdem ob du den Anwalt bezahlen kannst, Rechtsschutz gibt es dafür nicht oder nur in ganz großen Ausnahmen. Welcher Betrag ist höher? der an den Anwalt oder der an deinen Mann? Muss geklärt werden.
lieben Gruß
Die Betriebskosten sind Bestandteil des Leistungsbezuges vom monatlichen Regelsatzes jeden Hartz IV Empfängers. Jeder Mensch, jede Institution, jede Behörde wird zum Energie und Wassersparen animiert, ja sogar aufgefordert, Häuser werden für viele hunderttausende Euro mit Wärmedämmung versehen. Jeder versucht sein möglichstes dafür zu tun, jedoch Hartz IV Empfänger werden dafür bestraft, sie sollen die Betriebskosten die sie sich vom Regelsatz erspart haben ans Amt zurückzahlen. Wenn man also die jeweilige Rückzahlung der Betriebskosten durch die Anzahl der Monate dividiert, kommt keiner der betroffenen Hartz IV Empfänger mehr auf seinen, ihm zustehenden Regelsatz im Monat und das ist ungesetzlich nach meinem Kenntnisstand.
Da höre ich doch als Hartz IV Empfänger auf zu sparen, ich drehe die Heizung auf volle Leistung, gehe mehrfach am Tag duschen oder baden usw. Warum? Na weil mein Amt doch die Nachzahlung im nächsten Jahr übernimmt. Hat sich schon mal jemand ausgerechnet, was das kostet?
Was gedenkt der Staat dagegen zu tun? Kann mir jemand sagen, nach welcher eindeutigen Gesetzmäßigkeit hier gehandelt wird? Gibt es denn eine eindeutige und darauf liegt die Betonung, eindeutige, nachvollziehbare gesetzliche Grundlage?
Was Rückzahlungen an das Job Center im allgemeinen betrifft, so kann ich nur jedem raten, den das betrifft, sich doch mal mit den folgenden 2 Grundsatzurteilen verschiedener Sozialgerichte auseinander zu setzen und in seinem Fall zu prüfen, ob die Kriterien, wie hier beschrieben für ihn zu treffen oder nicht. 1. vom SG Düsseldorf Az. S. 28 (19) SO 16/08 und 2. des LSG MÜNCHEN L8AL18/03-7/04 v.06.07.05Rückforderung, die eine Rückzahlung ausschließen sofern einem Leistungsbezieher keine Schuld vorzuwerfen ist.
Beide Urteile schließen eine Rückzahlung von zuviel ausbezahltem Geld vom Job Center an den Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen aus.
Ich kann an dieser Stelle nur jedem empfehlen keine Mühe zu scheuen, sich gegen die Job Center zu wehren, mit allen zur Verfügung stehenden Gesetzmäßigkeiten, steckt nicht in den Kopf in den Sand, je mehr Leute sich wehren, desto schneller wird es Veränderungen geben.
Die Betriebskosten sind Bestandteil des Leistungsbezuges vom monatlichen Regelsatzes jeden Hartz IV Empfängers. Jeder Mensch, jede Institution, jede Behörde wird zum Energie und Wassersparen animiert, ja sogar aufgefordert, Häuser werden für viele hunderttausende Euro mit Wärmedämmung versehen. Jeder versucht sein möglichstes dafür zu tun, jedoch Hartz IV Empfänger werden dafür bestraft, sie sollen die Betriebskosten die sie sich vom Regelsatz erspart haben ans Amt zurückzahlen. Wenn man also die jeweilige Rückzahlung der Betriebskosten durch die Anzahl der Monate dividiert, kommt keiner der betroffenen Hartz IV Empfänger mehr auf seinen, ihm zustehenden Regelsatz im Monat und das ist ungesetzlich nach meinem Kenntnisstand.
Da höre ich doch als Hartz IV Empfänger auf zu sparen, ich drehe die Heizung auf volle Leistung, gehe mehrfach am Tag duschen oder baden usw. Warum? Na weil mein Amt doch die Nachzahlung im nächsten Jahr übernimmt. Hat sich schon mal jemand ausgerechnet, was das kostet?
Was gedenkt der Staat dagegen zu tun? Kann mir jemand sagen, nach welcher eindeutigen Gesetzmäßigkeit hier gehandelt wird? Gibt es denn eine eindeutige und darauf liegt die Betonung, eindeutige, nachvollziehbare gesetzliche Grundlage?
Was Rückzahlungen an das Job Center im allgemeinen betrifft, so kann ich nur jedem raten, den das betrifft, sich doch mal mit den folgenden 2 Grundsatzurteilen verschiedener Sozialgerichte auseinander zu setzen und in seinem Fall zu prüfen, ob die Kriterien, wie hier beschrieben für ihn zu treffen oder nicht. 1. vom SG Düsseldorf Az. S. 28 (19) SO 16/08 und 2. des LSG MÜNCHEN L8AL18/03-7/04 v.06.07.05Rückforderung, die eine Rückzahlung ausschließen sofern einem Leistungsbezieher keine Schuld vorzuwerfen ist.
Beide Urteile schließen eine Rückzahlung von zuviel ausbezahltem Geld vom Job Center an den Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen aus.
Ich kann an dieser Stelle nur jedem empfehlen keine Mühe zu scheuen, sich gegen die Job Center zu wehren, mit allen zur Verfügung stehenden Gesetzmäßigkeiten, steckt nicht in den Kopf in den Sand, je mehr Leute sich wehren, desto schneller wird es Veränderungen geben.