Der Innungsmeister der Schornsteinfegerzunft sollte im festgelegten Zeitplan im Rahmen der vorgeschiebenen Überprüfung der Feuerungsanlagen eine Wartung durchführen können. Die Auflagen sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Sollten Kaminbrände oder Schäden am Gebäude durch mangelnde Wartung der Feuerungsanlagen, sprich Kamine, entstehen, könnte der Betreiber bei Nichtnachweis der regelmäßigen Überprüfung in Regress genommen werden. Die Versicherungen übernehmen deratige Schäden nicht. Es ist also schon wichtig. Auch bei Gasthermen muß am Abzug der CO-Gehalt und die ordnungsgemäße Funktion der Sonde ermittelt werden, sonst wird die Anlage stillgelegt. Bei meiner Bekannten hatte der Vormieter die Sonde am Badezimmerofen einfach aus dem Kamin gezogen. Bei bestimmten Witterungen wurde es einem schlecht im Badezimmer beim Duschen. Der CO-Gehalt hatte exorbitante Werte angenommen. Es mußte ein neues Kaminrohr mit genügend Abzugwirkung installiert werden. Kostenpunkt 500 Euro.
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