Eine sprachliche Kommunikation setzt vorraus, daß beide Gesprächssubjekte sich nach Soziolekt und Intention auf einer Basis bewegen. Sonst kommt es zu keiner vernünftigen Kommunikation, die das beabsichtigte Ergebnis hervorbringt. Der Chef hatte wohl die Absicht mit seinen sprachlichen Äußerungen und der Wahl der Stimmlage und Art und Weise, den Gesprächspartner zu einer das Ergebnis seiner Handlungsabsicht zeitigenden Handlung oder Verhalten aufzufordern, was ihm anderweitig in der Wahl seiner Mittel präsumptiv in der Situation nicht möglich schien. OK. Soweit das Linguistik- und Soziologie-Chinesisch. Im Klartext: Kann er machen. Nur muß er auch mit einer entsprechenden affektiven Abwehrreaktion seines Untergebenen rechnen. Denn: Anschreien ist nach heutiger Rechtsprechung eine besondere Form von Gewalt. Und Gewalt ist abzulehnen. Gewalt produziert Gegengewalt und Eskalation der Situation bis hin zur "echten" Körperverletzung, Prügelei etc. Das sehen die meisten Richter heute auch so.

Eine Lehrerein wurde deswegen schon von ihrem Schüler verklagt.