Probejahr?
Liebe Community ,
Ich lebe mit meinem Partner zusammen, ursprünglich sollten wir zum 01.02.2021 unsere Wohnung beziehen, dieser Einzug kam aber nicht zustande, da seitens des Vermieters Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Wir bekamen in dieser Zeit eine Ferienwohnung gestellt, in welcher wir beide aber natürlich nicht gemeldet waren und es als Übergang diente, in dieser Zeit haben wir uns eine neue Wohnung gesucht und dem Jobcenter mitgeteilt das der Einzug nicht stattfand. Das Jobcenter berechnete aber ab diesem Zeitpunkt schon unser Probejahr, ab Februar, unser offizieller zusammen Zug erfolgte allerdings erst im August, ich fing eine Ausbildung an wurde aber leider nicht übernommen und bin jetzt wieder auf der Suche…. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage, kann das Jobcenter das Probejahr ab Februar zählen? Da wir offiziell erst seit August in unserer GEMEINSAMEN Wohnung zusammen leben?
Mein Partner verdient ausreichend und ich möchte beim besten Willen nicht das er für mich aufkommen muss, mein Ziel ist es wieder arbeitstätig zu sein, ich selbst möchte auch nicht auf Dauer Leistung vom Jobcenter erhalten, jedoch gestaltet sich das alles zur Zeit etwas schwierig und wird bis Februar sehr eng..
ist es rechtens seitens des Jobcenter das Probejahr früher zu berechnen? Bevor der eigentliche Einzug zusammen stattgefunden hat?