Googlen von Begriffen strafbar?

Guten Abend,

Ich habe eine Frage auf ein Thema was mir mein Leben im Moment zur Hölle macht.

Ich war auf normalen P1n1seiten auf denen die Videos hohe Aufrufzahlen haben und welche sehr vertraulich aussehen, wenn man den Begriff auf Google eingibt sind dies einer der ersten Seiten.

Nun kam ich irgendwie auf den Begriff der Kinderp0.....

Ich habe den Begriff, nur den Begriff in länger und kurzer Form, in Google eingegeben um mich zu informieren und nachzulesen. Ich bin dann auf die ersten paar Seiten gegangen und habe ein bisschen nachgelesen, also vom BKA, Spiegel, N-TV,.... legale Seiten. Auch habe ich mich in großen Foren informiert und da gleiche Begriffe eingegeben.

Es hieß jetzt auf der Seite des BKA das der Besitz, die Verbreitung und Veröffentlichung strafbar mit drei Monate bis fünf Jahre oder einer Geldstrafe bestraft wird, richtig?

Auf einer anderen Seite stand das auch schon die Suche nach solchen widerlichen Dingen strafbar ist, habe ich mich also auch strafbar gemacht obwohl ich mich einfach informieren wollte was die Folgen sind und was man machen muss um solche Dinge nicht zu sehen oder auf sowas zu stoßen da mir davon richtig schlecht werde und es einfach nur abartig und das widerlichste auf dieser Welt ist.

Wenn ich mich strafbar gemacht habe indem ich diese zwei Begriffe gegoogelt habe, wieso stehen dann solche Artikel im Netz wenn man darin nicht über das Thema nachlesen darf?

Ich habe auf diesen, meiner Meinung nach, legalen Pornoseiten nichts heruntergeladen oder jemals was gespeichert.

Ich wäre euch über eine Einschätzung sehr dankbar, muss ich mir jetzt Gedanken über eine Hausdurchsuchung machen? Ich bin erst 19 und es würde mein ganzes Leben zerstören weswegen ich mit sowas gar nicht in Kontakt treten möchte, weswegen ich mich auch darüber informiert haben.

LG

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Also ist das Eingegeben von den Begriffen Kipo und Kipornografie nicht strafbar wenn ich nur auf Seiten war, welche Informationen über dieses Thema vermitteln?

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