Ah das ist ja in Ordnung. Ja ich weiß, habe einen Moment nicht auf das Tacho gesehen und zack passiert aber glaube es waren definitiv nur 9 km/h zu schnell.

Aber jetzt mal anders gefragt, eine Bekannte hatte das ähnliche Problem, die hat nur leider noch den Zusatz das sie derzeit keine gültige Fahrerlaubnis hat. Daher frage ich mich jetzt, wie würde das den da ablaufen? Bekommen die das den überhaupt mit? Wenn ja keine Punkte und kein Fahrverbot fallen. :o

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habe das gerade auf der Seite gefunden vom Rundfunk:

Ent­scheidend ist hier das Ein­zugs­datum: Wenn bislang keine Person für die Wohnung Rund­funk­beitrag be­zahlt, dann sollte die an­ge­schriebene Person das Einzugs­datum auf dem beiliegenden Antwort­bogen (oder online unter rundfunkbeitrag.de – dort im Such­feld den Web­code AL06 ein­geben) ver­merken und an den Beitrags­service senden. Ab diesem Datum wird dann der Rund­funk­beitrag für die Wohnung be­rechnet. Der Melde­daten­abgleich 2018 schließt an den vor­an­gegangenen Melde­daten­ab­gleich an, der in den Jahren 2013 bis 2015 durch­geführt wurde. Eine rück­wirkende Anmeldung erfolgt daher frühestens zum 1.1.2016.

Wenn die an­ge­schriebene Person aus sozialen oder gesund­heit­lichen Gründen An­spruch auf Befreiung oder Ermäßi­gung hat, kann dieser rück­wirkend für bis zu drei Jahre geltend gemacht werden. Maßgeblich für den rück­wirkenden Zeit­raum sind auch hier das Einzugs­datum in die Wohnung sowie der Zeit­punkt, ab dem die Voraus­setzungen für Befreiung oder Ermäßi­gung vor­liegen.

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