Wir haben für Bekannte eine Generalvollmacht. Nach dem Tod des Mannes kümmert sich nun eine entfernte Bekannte plötzlich ganz intensiv um die Witwe. Mein Verdacht ist, dass diese Dame sich das Erbe unter den Nagel reißen will. Einen Banktermin gibt es bereits, wo sie sich über die Geldanlage informieren will (im Beisein der Witwe natürlich). Die Witwe ist leicht dement aber gesetzlich noch voll geschäftsfähig. Ich habe nun die Befürchtung, dass sie sich evtl. so einschleimt, dass mir die Vollmacht entzogen wird...ist das möglich? Und kann ich was tun, wenn ich merke, dass diese Bekannte tatsächlich an das angelegte Geld will? Sie hat es wirklich geschickt angestellt und es geschafft, ein Mißtrauen uns gegenüber zu schüren.....