Würde auf jeden Fall klagen. Das was du geschrieben hast, kannst du auch schon als Anklageschrift nehmen. Einen Anwalt brauchst du nicht. Das ist klar und fehlerfrei formuliert. Vor allem das Argument der Würde sollte überzeugen. Niemand möchte während des Verspeisens mit Leuten in Kontakt kommen, die Economy fliegen. Das ist beschämend und sowas MUSS unterbunden werden. Ich bin schockiert. Hoffe die Lufthansa wird zur Rechenschaft gezogen für diese Gräueltat.

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Die Flüge sind genau so ungefährlich wie 1h Flüge von Köln nach Berlin. Die Wartezeit bis zur Landung ist einfach nur länger. Unruhen beim fliegen sind wegen des Wetters auf jeder Strecke möglich und ganz normal, haben aber keine Auswirkungen auf die Sicherheit. Flugzeuge wurden dafür konzipiert, dass sie jedes Wetter aushalten. Wetter gabs nämlich schon als sich die Ingenieure ans Zeug gemacht haben ;) also keine Angst

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Vielen Dank für diese wieder Mals tolle Antwort!! :)

Wie ist es denn in Marbella zu der Zeit? Ist dort schon etwas los? In welchen Orten sind denn die meisten Leute zu der Zeit in Urlaub? Du meintest mal, dass viele Briten unterwegs wären.

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Kleiner Vertipper:Nicht du, sondern "könntet IHR mir nochmal relativ dringend helfen" ;) Die Aufregung.. :(

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Zweiter Teil:

Der Händler hat den Wagen abgeholt um nachzubessern. DIes ist auch geschehen. Als ich das Auto dann gestern abgeholt habe ist ein weiterer Mangel aufgetreten. Die Motorkontrollleuchte ist nun durchgehend an.

Der Chef der Gebrauchtwagenhandels ist nun im Urlaub, es gibt einen Stellvertreter. Soll ich nun ein zweites Mal nachbessern lassen oder jetzt Rücktritt vom Kauf verlangen?

Danke für eure Hilfe!

LG

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Gebrauchtwagen. Rücktritt kaum Kauf wegen Mängel trotz Gewährleistungsauschluss?

Hallo,

ich habe gestern beim Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug gekauft und abgeholt. Es hat gestern TÜV u AU erhalten. Laut Händler u Vertrag bestehen keine Mängel mehr. Im Kaufvertrag wurde vereinbart dass die bei Besichtigung vorhandenen Mängel behoben werden ( zu dem Zeitpunkt: Kein TÜV, Auspuff defekt, Fensterheber rechts vorne): Fenster u TÜV sind erledigt. Auspuff angeblich auch, aber er ist immernoch sehr laut, es scheint nicht wahr dass es repariert wurde.

Nun zum Hauptproblem. Habe das KFZ gestern mit roten Nummern abgeholt. Ich bin nicht mal bis nach Hause gekommen, das hat der Motor gequalmt. Kommt vom Kühlwasser. Es läuft aber nichts aus, also wissen wir noch nicht wo das Problem liegt. Außerdem ist sofort die Airbag-Kontrolleuchte angesprungen.

Der Händler hat im Vertrag notiert, dass der Wagen ohne Garantie u Gewährleitung verkauft wird (da an Unternehmer). Ich bin aber kein Unternehmer sondern Privatperson.

Wie ist hier die Rechtslage? Ich würde gerne vom Kauf zurücktreten u der Händler soll den Wagen abholen. Ich will keine Risiko eingehen u ihn nochmal fahren (45 km bis zum Händler).

Habe ihn gestern noch kontaktiert u er meinte dass das alles nicht sein kann, da wir den Wagen ja probegefahren sind. Er will das ich den Wagen zu ihm in die Werkstadt bringe,habe ihm aber mitgeteilt, dass er den Wagen selbst abholen solle, da ich ihn nicht mehr fahre.

Kann ich vom Kauf zurücktreten rechtlich?

Danke!

Ich brauche dringend Hilfe.

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Zweiter Teil:

Der Händler hat den Wagen abgeholt um nachzubessern. DIes ist auch geschehen. Als ich das Auto dann gestern abgeholt habe ist ein weiterer Mangel aufgetreten. Die Motorkontrollleuchte ist nun durchgehend an.

Der Chef der Gebrauchtwagenhandels ist nun im Urlaub, es gibt einen Stellvertreter. Soll ich nun ein zweites Mal nachbessern lassen oder jetzt Rücktritt vom Kauf verlangen?

Danke für eure Hilfe!

LG

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Ich habe nie gesagt, dass ich Unternehmer bin. Er hat es in den Vertrag gesetzt und ich war mir über die Konsequenzen nicht bewusst. Habe es so zwar unterschrieben aber wurde nicht belehrt. In der Anzeige stand auch nicht dass er nur an Unternehmer verkauft.

Das Problem ist, das der Wagen schon auf dem Heimfahrt einen Mangel hatte, so dass ich nun noch nicht mal mehr fahren kann (überhitzt).

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Es handelt sich ja nicht um eine Zweitausbildung, sondern um eine weiterführende Ausbildung.

-Ausbildung Reiseverkehr -Weiterbildung Fachschule (Schwerpunkt BWL, Touristik; Voraussetzung dafür ist Ausbildung) - Studium Hochschule (Voraussetzung dafür ist Abschluss der Fachschule, also Fachhochschulreife)

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Vielen Dank für die Antworten bisher. Es geht nicht um die Urlaubssperre generell, sondern um die Länge von 5 Monaten am Stück. Der Chef war übrigens im Januar 2 Wochen in der Karibik.

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