Antwort
Du beachtest die Kündigungsfrist von 2 Wochen. Du solltest aber auch beachten, ob noch weitere Regelungen bezüglich der Kündigung in deinem Vertrag festgehalten sind. Manchmal kann man z.B nur zum Monatsende kündigen.
Sagen wir mal du möchtest zum 30.04 kündigen. Dann musst du deine Kündigung spätestens am 16.04 einreichen. Also sie muss bei deinem Arbeitgeber auf dem Tisch liegen bzw. beim Arbeitgeber postalisch eingegangen sein. Kannst sie natürlich auch schon bisschen früher einreichen.
Ansonsten gibt es im Netz auch diverse Kündigungsfristen-Rechner und Kündigungs-Vorlagen.