Ich denke ihr müsst euch keine Sorgen machen. Alkohol ist 12 bis 48 Stunden im Blut nachweisbar. Das habe ich eben gegoogelt. Wenn zwischen seinem Konsum und dem Unfall 48 Stunden lagen und man ihm nach der Blutabnahme nicht gesagt hat, dass er noch einen grenzwertigen Alkoholspiegel hat, dann ist doch alles gut. Wenn möglich einen Antwalt einschalten, auch wegen der Schuldfrage. Ich wünsch euch viel Glück und Erfolg aus der Sache herauszukommen

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Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, die unabhängig von deinem Vermögen bezahlt wird. Bei Hartz IV ist das was anderes. Falls du das meinst.

Also entweder ist deine Frage nicht richtig gestellt - Arbeitlosengeld oder Arbeilslosengeld II .....oder die vorherigen Antworten treffen deine Frage nicht.

Das hat man hier aber öfters.

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