Die Tafel mit "STOP" die in der StVO heißt "Halt Vorfahrt gewähren" habe ich beachtet. Gehalten hatte ich also. Jedoch von einer 3 Sekunden Regel ist mir nichts bekannt, davon wird in der StVO nichts erwähnt. Ich als Rechtsabbieger darf mir doch wohl meine Spur aussuchen (keine durchgezogene Linie)? Und der entgegenkommende Linksabbieger hat ja wohl zu warten da ich Vorrang habe! Von daher verstehe ich manche Antworten gerade nicht. 

Der Fahrer vorhin wollte sich wohl darauf verlassen, dass ich brav die rechte Spur nehme, habe dann extra die linke genommen, und danach wieder gewechselt. Das wollte ich mir dann nicht bieten lassen. 

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Dem Bus werden damit gewisse Sonderrechte übertragen damit er besser durch den Verkehrsfluss gesteuert werden kann, da er an die Ankunftszeiten und an den Fahrplan gebunden ist. Und somit schneller vorankommt, als der restliche Verkehr. (Individualverkehr). Außerdem werden sogar Lichtsignalanlagen (LSA) (besser bekannt als "Ampeln") per RBL (Rechnergestütztes-Betriebs-Leitsystem) auch durch Busse gesteuert, so bekommt ein Bus manchmal schneller grün und somit die Vorfahrt.

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Sofern wieder Autos in beiden Fahrtrichtungen auf der Seite parken/stehen und nicht nur in dieselbe Fahrtrichtung geparkt oder stehend sind. Auch wenn du Schilder von hinten siehst, die ja logischerweise der Gegenverkehr sieht, ist die Einbahnstraße ebenfalls zuende. Desöfteren wird auch oft das Gefahrenzeichen "Achtung Gegenverkehr" aufgestellt. (Das Rote Dreieck mit den beiden schwarzen Pfeilen). Ich hoffe ich konnte dir helfen! 

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Sie sind Minderjährig, und dürfen nicht alleine leben, sofern es nicht amtlich genehmigt wurde, halten Sie sich nicht daran, kommt die Polizei und bringt Sie zurück, zu Ihren Eltern, und das geschieht nur in Ausnahmefällen, dass Sie schon alleine Leben dürfen, ich als ihre Eltern hätte Sie längst in Ihre Schranken gewiesen. Eigene Wohnstätte auftreiben, und Schotter vom Staat kassieren, das sind mir die richtigen. Gehen Sie lieber arbeiten, anstatt hier sinnlose Fragen zu stellen.

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Wieder jemand, der sich für etwas besseres hält, Studieren wenn ich das schon höre, Egosimus pur, und dann noch mit Künstlernamen, machen Sie sich bitte nicht lächerlich. Nutzen Sie diese verschwendete Zeit aufgrund der Fragestellung lieber sinnvoll und gehen arbeiten, so erwirtschaften Sie nebenbei noch etwas für den Staat. Ich hoffe Sie werden kommentarlos abgelehnt.

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Ein Preis kann immer steigen und fallen. Dafür gibt es kein Gesetz oder ähnliches.

Gruß Ankreider

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Keine Personen sind ungewollt einfach filmbar. Dies stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, und kann somit mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe auf Bewährung geahndet werden.

Gruß Ankreider

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Es ist verboten. Grund: Wenn Sie eine Bank betreten, mit einer Sturmhaube sieht es so aus, als würden Sie versuchen wollen die Bank zu überfallen, und nicht als ob Sie ein normaler Kunde sind. Das Gesetz besagt, "Der Versuch ist strafbar". Das würde als Versuch zählen.

Gruß Ankreider

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Klausuren stellen Prüfungen dar, und sind normalerweise amtlich, sofern nichts anderes gesetzlich bestimmt wurde. Sie werden auf sogenannten Kanzlei-Bögen im A4 Format angefertig und ausgegeben. Es entscheidet übrigens auch nicht der Lehrer, auf was für Papier geschrieben wird. Klausuren und Prüfungen auf anderen Formaten (beispielsweise A5) sind unamtlich, und unwirksam, sofern keine extra eingeholte Genehmigung des Kultusministerium eingeholt wurde.

Gruß Ankreider

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Ich empfehle Ihnen, sich einer der Genossenschaftsbanken zu nehmen, hier gibt es vielleicht nicht allzuviel Zinsen, auf ihr Guthaben, hingegen ist ihr gelagertes Geld dort zu 99% sicher.

Gute Genossenschaftsbanken sind unter Anderem: Sparkasse und Volksbank

Ein Rat meinerseits: Bitte gehen Sie nicht zur Postbank.

Gruß Ankreider

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Sie dürfen alles im Geschäft öffnen, und auch testen, sofern dies keinen Schaden annimmt. Danach müssen Sie aber wieder alles verschließen. Insofern dies nicht eintritt, begehen Sie eine Sachbeschädigung, und können somit zur Kasse gebeten werden, da der Betreiber Schadensersatz fordert, oder sie dann zwingt, das Produkt zum vollen Preis zu kaufen.

Gruß Ankreider

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Sie leiden an der Ess-Brechsucht (Bulimie/Bulimarexie) und sind somit auch gleichzeitig psychisch krank, da dies eine Sucht darstellt. Nehmen Sie sich einen Arzt und einen Psychologen diese können Ihnen helfen, und versuchen ihre Sucht einzustellen.

Gute Besserung!

Gruß Ankreider

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Sie leiden an der Ess-Brechsucht (Bulimie/Bulimarexie) und sind somit auch gleichzeitig psychisch krank, da dies eine Sucht darstellt. Nehmen Sie sich einen Arzt und einen Psychologen diese können Ihnen helfen, und versuchen ihre Sucht einzustellen.

Gute Besserung!

Gruß Ankreider

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So etwas hatte ich auch schonmal. Das kommt wenn der Körper zwischen Wachzustand und Ruhezustand (Schlaf) gerade steht. Deswegen merkt man ein wenig, nämlich das was im Wachzustand passiert, hingegen aber nicht das was im Ruhezustand (Schlaf) passiert. Sie sind sozusagen, dann in "leichter Trance".

Machen Sie sich da keine Sorgen.

Gruß Ankreider

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Sie haben selber Schuld. Sie haben sich nicht an das Gesetz gehalten.

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

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Ist es Ihnen gar nicht unangenehm, dass Sie oder Ihre Bekannten einfach dreist Hartz IV beziehen wollen, und von dem JobCenter in Ruhe gelassen werden wollen, Ihnen ist schon klar, dass das JobCenter und die ganzen deutschen Arbeiter Ihnen oder Ihren Bekannten das Leben finanziert? Da Hartz IV bezogen wird, muss sich nach dem JobCenter gerichtet werden.

Gruß Ankreider

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