Jeder hat ein Recht auf Verwahrlosung. So sagt es der Gesetzgeber.
Sind allerdings Nachbarn oder andere Menschen dadurch gefährdet, kann der Eigentümer und/ oder die Behörde helfen. Durch die Geruchsbelästigung kommt der Vermieter auf den Plan. Mietkürzungen wegen des Geruchs im Haus wären evt denkbar.
Ausserdem hat er ein Interesse daran, dass die Wohnung instand gehalten wird.
Krabbeln kleine Tiere unter der Türe durch in den Hausflur, könnte sich das Gesundheitsamt dafür interessieren.
Es ist schwer, in die Privatsphäre anderer einzugreifen und das ist gut so.
In solchen Fällen könnte manchmal auch der Hausarzt der Dame helfen. Er hätte noch andere Möglichkeiten. Aber das bedeutet viel Arbeit für ihn.