Na, dann will ich auch mal etwas dazu sagen, nachdem hier nichts schlüssiges zu lesen war.
Nach den derzeitigen Standards of Care, die als Richtlinien zur Behandlung von Transmenschen gelten, aber keine Rechtsverbindlichkeit haben, ist es momentan so, dass Transmenschen zunächst DREI Monate Alltagstest ODER drei Monate Therapie vorweisen müssen, um mit der Hormonötherapie beginnen zu können.
Die Standards of Care erfahren derzeit aber wieder eine Überarbeitung, wonach sich das in absehbarer Zeit wieder ändern kann, so steht scheinbar der Alltagstest kurz vor dem Aus und es soll mehr Wert auf den individuellen Bedarf des Patienten/der Transperson gelegt werden, anstatt sich an starren Vorgaben zu richten. Leider aber behandelt manchein Arzt/Therapeut scheinbar noch nach althergebrachtem, anstatt seine Behandlungsformen zu reformieren und auf den aktuellen Stand zu bringen.
Hormone liegen in der Therapiefreiheit des Arztes, d.h. theoretisch könnte auch der Hausarzt die Hormone verschreiben, dieser wird den Patienten aber raten, zu einem Endokrinologen zu wechseln, bzw. sie dahin überweisen, da dieser die individuelle Zusammenstellung der Hormone, bzw. Antiandrogene bzw. -östrogene vornehmen wird.
Mittels einer Blutprobe wird der natürliche Hormonhaushalt festgestellt und aufgrund dieser Werte werden die Präparate/Dosierungen bemessen.
Dennoch ist es von MDK zu MDK, (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) durchaus verschieden, wie die Leitlinien nun umzusetzen sind.
Ich empfehle dir nun Rücksprache mit deinem Psychologen zu halten, wie es der für dich zuständige MDK, bzw. auch deine Krankenkasse, handhabt. Den Psychologen sehe ich persönlich als Dreh- und Angelpunkt, bei dem alle Fäden zusammenlaufen, bzw. der dir sagen kann, was du wann beantragen kannst.
Beachte bitte, dass die Behandlung von Transmenschen individuell und unterschiedlich ausfallen und die Erfahrungen/Erfolge/Behandlungen von Transfrau X nicht die der Transfrau Y sein müssen und DU deinem Psychologen sagen kannst/musst, wie weit du für dich selbst bist, ob du bereit bist, für beispielsweise eben die Hormontherapie, denn in den Leitlinien steckt so mancher Spielraum, mit dem man unnötige und den Leidensdruck steigernde lange Wartezeiten vermeiden kann.
Termine und Vorgespräche kann man jederzeit vereinbaren, ebenso wie Beantragungen von weiteren Maßnahmen wie die Vornamens- und Personenstandsänderung, Ergänzungsausweis ect. für die man natürlich entsprechende Papiere benötigt, denn es zählt auch hier einmal mehr meist nur das, was auf dem Papier steht.
Letztenendes musst du aber nur eine (derzeitige) Absage befürchten und auch die kann man durch (spätere) Neuanträge zum Guten wenden. Ruhiges, aber entschlossenes Auftreten und Engagement zeigt die Entschlossenheit mit der du deinen Werdegang beschreitest und wird sich sicher nicht gegenteilig auswirken.