Kann man jemanden anzeigen wenn man stark geschubst wurde?

Zoff mit einem Mädchen was mich nicht kennt und was ich nicht kenne alleine aus dem Grund,dass sie meine Meinung nicht akzeptiert,besteht der Streit.Ich habe meine Meinung zu ihr geäußert,da ich gefragt wurde und ich gebe zu,ich habe sie zu extrem formuliert,da ich meinte,dass ich sie einfach hässlich finde und sie nicht mag,alleine aus den ganzen arroganten Gründen die mir erzählt werden wie sie ist.Auf dieses Kommentar,dass ich sie hässlich finde,kam sie irgendwie nicht drauf klar und hat von irgendwem meine Nummer bekommen und mich direkt angeschrieben und hat mir erstmal nen Text geschrieben,dass ich ein Dre*kskind sei und noch vieles mehr...Dann meinte sie 'Man sieht sich ja nochmal irgendwo!'...Heute war Schützenfest und sie hat mich auf meiner Schulter und Brust so stark geschubst,dass ich über einen Meter zurückgetaumelt bin,Zeugen können dies beweisen.Sie ist weiter gegangen und hat nichts weiter gesagt.Als ich dann mit meinem Freund zu meinem Freund nach Hause gehen wollte,hat dieses Mädchen mich mit ihrem Freund blöd angemacht und mir alberne Spitznamen an den Kopf geworfen.Ich weiß nicht welche weil ich nicht richtig zugehört habe weil ich einen riesen Hass in mir hatte. Nochmal zu vorhin: Als sie handgreiflich wurde,habe ich nicht handlich oder wörtlich gehandelt ich habe komplett nichts gemacht.Jetzt ist die Frage: Könnte ich sie theoretisch anzeigen wegen Körperverletzung oder irgendetwas anderes?Es ist Kinderkram sagen meine Eltern und machen deswegen nichts und ich kann mit 16 Jahren dann wohl auch nich viel machen was ich auch nicht machen werde aber mich interessiert es trotzdem.Und ist es wirklich Kinderkram?

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Du kannst sie anzeigen das würde dann als leichte Körperverletzung zählen.

ein Irrtum ist das ein körperlich sichtbarer schaden eingetreten sein muss. ein psychischer schaden aufgrund des körperlichen ein wirken reicht aus. 

jedoch werden solche anzeigen zu meist fallen gelassen zumal es sich hier um tennie Streit handelt und der Staatsanwalt deshalb bestimmt nicht tätig werden wird.

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ich habe ihn mir vor genau zwei Wochen gebrochen ist der dritte mittel Fuß Knochen. habe einen Walker und einen Gips schiene die ich im Wechsel benutze ich belaste etwas der doc sagte das darf ich auch soweit es das aua zulässt nur dachte ich das das blaue schneller verschwinden tut. wie ist es den mit den Zehen ich schaffe nur etwas nach oben und nach unten. War letzte Woche beim röntgen da hat er sich den fuß aber nur auf dem bild angesehen der nächste Termin ist nächsten Donnerstag. tut jetzt nicht extrem weh und vonsSchmerz wirdes besser ssonst würde ich das belasten ja auch nicht schaffen aber dieses geschwollen und die blaue Flecken machen mich unsicher.

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Ich habe nur noch den vorletzten Brief. Ich denke das es bei unserem Umzug irgendwo abhanden gekommen sein muss weil wir wirklich schon allles durchsucht haben sogar den ganzen Keller. Kaufvertrag ist auch nicht vorhanden den haben wir aber auch nicht gemacht.

Kann ich das Auto nicht an meine Mutter verkaufen so das es einen neuen Kaufvertrag gibt und dann damit zum Verkehrsamt. Anspruch auf das Auto kann ja kein anderer haben ausser ich da ich ihn ja gekauft habe.

Bin grade echt hilflos. Schön blöd gelaufen

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Meistens handelt es sich bei diesen stechen im blokaden in der Wirbelsäule die blockieren dann daraufhin die rippen welche sich beim ein atmen weiten das ist dann meißt das stechende Gefühl.

Wenn du aber Angst hast einsfach mal zum Arzt.

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