Guten Tag,

Ich habe deinen Beitrag gelesen und ein paar der Antworten. Ich bin aus Österreich und da unsere Gesetze nicht komplett verschieden sind hoffe ich ein wenig helfen zu können.

Das Jugendamt darf dir laut Gesetz die Kinder nur bei akuter Kindeswohlgefärdung abnehmen, aber auch nur mit Beweise.

Oder wenn du eine schriftliche Vereinbarung getroffen und Unterschrieben hast, in der steht das die Kindesabnahme erlaubt ist.

Hast du diese Vereinbarung Unterschrieben ohne zu wissen das es um das Thema geht kannst du es schriftlich kündigen oder abändern lassen.

Du kannst auch selbst eine Vereinbarung zusammenschreiben in der z.B. enthalten ist das das Jugendamt ab (Datum) , keine weiteren Entscheidungen und Handlungen bezüglich deiner Kinder und dir treffen darf. In dem Sinne kein Mitspracherecht in allen möglichen Anliegen mehr hat, es sei den sie können eine Kindeswohlgefärdung nachweisen.

Eine Schwangerschaft kann man nie zu 100% verhindern .Wenn es passiert ist, musst du die Karten auf den Tisch legen und es Ihnen klar machen. Sie dürfen dir das Kind ohne deine Erlaubnis nicht wegnehmen solange keine Gefährdung mit Beweislage vorliegt.

Ich hoffe Ich konnte dir helfen.

Lg

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