Also
1.) Komm ich jetzt mal zum Thema Arbeitszeitgesetz Paragraph 3 Arbeitszeit des Arbeitnehmers: darin steht das die Arbeitszeit des Arbeitnehmers nicht länger als 8 Stunden sein darf und nur in Ausnahmefällen auf 10 verlängert werden darf. Das im Sicherheitsgewerbe Gang und gebe ist das Schichten von 12 bis 16 Stunden angesetzt werden weiß ich aus eigener Erfahrung auch. Es hilft euch aber nicht weiter wenn ihr danach einen wegeunfall habt und aufgrund eurer langen Arbeitszeit euch eine Teilschuld nachgewiesen wird und ihr den Dreck allein zahlen müsst.
2.) Arbeitszeitgesetz Paragraph 4 Ruhepausen: darin steht das bei arbeiten länger 6 Stunden aber nicht länger als 9 eine Ruhepause von 30 Minuten und länger als 9 sogar 45 Minuten einzuhalten sind und wie willst du das alleine einhalten können.
3.) Objekt abhängig wie willst du alleine mal in Ruhe zur Toilette gehen ohne das dir was entgeht. Wenn du zum Beispiel mitten in der Stadt auf ein Objekt( aufgebaute Bar... Absperrungen für den Stadtlauf etc) aufpassen sollst und die nächste öffentliche Toilette ist 500 Meter entfernt wie willst du da für die Sicherheit deines Objektes garantieren.
Fazit ist eine allein Arbeit im Sicherheitsgewerbe ist so gut wie unmöglich es sei denn man verstößt gegen mehrere Gesetze und Vorschriften die man während seiner Ausbildung lernt.
Und übrigens es gibt eine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft im Sicherheitsgewerbe