Zum Kardiologen gehen und ein Bild ihrer Lunge ihr zeigen. Das hatte ich gemacht und nie wieder geraucht. 10 Jahrelang Raucher gewesen.

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Mein tipp: Versuch dir keine Problem zuzuhören. Geh die Probleme von den anderen aus dem weg. Versuch ein bisschen Sport zu treiben und vielleicht noch relaxe musik hören.

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Für außereuropäische Ausländer gibt es ab 1. September den Aufenthaltstitel, eine Art Ausweis, auch im Kreditkartenformat. Ortenaukreis. Für ausländische Mitbürger, die nicht EU-Staatsangehörige sind, sogenannte Drittstaatsangehörige, wird bundesweit ab dem 1. September 2011 ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Der neue Aufenthaltstitel im praktischen Kreditkartenformat löst den bisherigen Aufenthaltstitel als Klebeetikett, die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte sowie den Ausweisersatz in Papierform ab. Das Migrationsamt im Landratsamt Ortenaukreis macht auf damit verbundene Änderungen aufmerksam.

Der eAT besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren. Darauf sind sowohl die biometrischen Merkmale, Lichtbild und Fingerabdrücke, als auch die als Nebenbestimmungen bezeichneten Auflagen sowie die persönlichen Daten des Inhabers gespeichert. Nur hoheitliche Stellen wie die Polizei oder Ausländer- und Meldebehörden sind berechtigt, Lichtbild und Fingerabdrücke abzufragen. Zudem können auf dem eAT der elektronische Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur, die der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist, eingegeben und auf Wunsch freigeschaltet werden.

Den elektronischen Aufenthaltstitel stellt ab dem 1. September die Bundesdruckerei in Berlin her. Dadurch verändert sich auch das Antragsverfahren insgesamt. Ähnlich wie beim neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige wird sich die Bearbeitungszeit auf vier bis sechs Wochen belaufen. Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nimmt dann die zuständige Ausländerbehörde und nicht mehr das Rathaus der Heimatgemeinde entgegen. Dort müssen alle antragsstellenden Personen ab einem Alter von sechs Jahren persönlich vorsprechen und ihre biometrischen Daten, zwei Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild, abgeben. Den eAT müssen sie auch persönlich im Migrationsamt abholen.

Das Migrationsamt des Landratsamts Ortenaukreis weist bereits jetzt darauf hin, dass die Umstellung auf den eAT zu längeren Wartezeiten im Publikumsverkehr führen kann. Zum einen werde die Beratung zum anderen auch das Antragsverfahren mehr Zeit beanspruchen. Ludwig Schuster von der Ortenauer Ausländerbehörde betont, dass die bisherigen Aufenthaltstitel bis zu deren Ablauf bzw. bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses des Heimatlandes ihre Gültigkeit behalten, längstens jedoch bis zum 30. April 2021.

Die Gebühren für den neuen Aufenthaltstitel müssen aufgrund des höheren Aufwands angehoben werden. Somit wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr künftig 100 Euro kosten, die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wird sich auf 80 Euro erhöhen. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, wird sich auf 135 Euro belaufen. Diese Gebühren werden in Zukunft auch auf Familienangehörige Deutscher zukommen.

Die Europäische Union möchte die Aufenthaltstitel nicht nur einheitlich gestalten, der neue Aufenthaltstitel soll durch die Nutzung biometrischer Daten gleichzeitig sicherer und vor Missbrauch geschützt werden. Weitere Informationen zum eAT sowie Merkblätter in verschiedenen Sprachen können im Internet auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgerufen werden.

Reicht das?

http://regionews-og.de/ortenaukreis-neuer-elektronischer-aufenthaltstitel-ab-1-september-3087/

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Ab dem 1.September!

Millionen Ausländer müssen Fingerabdruck abgeben Das Bundesinnenministerium plant eine elektronische Aufenthaltskarte für alle Ausländer, die nicht aus der EU stammen. Wer in Deutschland lebt, aber kein EU-Bürger ist und keinen deutschen Pass besitzt, soll bald seine Fingerabdrücke in der Ausländerbehörde abgeben. Die Bundesregierung plant für Ausländer aus Drittstaaten wie der Schweiz, der ****Türkei** o**der den USA eine elektronische „Aufenthaltskarte“ mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zehn Jahren. Auf dem Dokument im Scheckkartenformat, das den Pass der Heimatländer ergänzt, befindet sich ein Chip, auf dem neben zwei Fingerabdrücken auch ein digitales Foto gespeichert werden sollen. Der Nachweis der Aufenthaltsberechtigung ist für Ausländer zwar aktuell schon Pflicht - dazu stellen die Ausländerbehörden den sogenannten Aufenthaltstitel aus - doch das Papier wird bislang entweder in den Pass eingeklebt oder als Klappkarte ausgehändigt, etwa wenn Asylbewerber kein Ausweisdokument besitzen. Nur die Schweizer haben ebenfalls eine solche Klappkarte, die beibehalten werden soll. Dass sie demnächst zusätzlich bei den deutschen Ausländerbehörden vorstellig werden müssen, um ihre Fingerabdrücke zu hinterlassen, wird manchen Eidgenossen womöglich empören. Initiative für Ausweiskarte kam aus Brüssel

In Deutschland leben momentan 6,7 Millionen Ausländer. Der CSU-Innenexperte im Bundestag, Hans-Peter Uhl, geht davon aus, dass insgesamt 4,3 Millionen Drittstaatler das neue Dokument benötigen werden und sich dazu Fingerabdrücke abnehmen lassen müssen. „Das kann auch ausländische Familienangehörige von EU-Bürgern betreffen“, sagte Uhl dieser Zeitung. Das Bundesinnenministerium erläutert hierzu, dass sich die Einführung der Karte über mehrere Jahre hinziehen wird. Demnach werden „jährlich rund 1,1 Millionen Ausländer aus Drittstaaten“ einen Aufenthaltstitel neu beantragen oder verlängern.

Die Idee mit der Karte ist nicht in Berlin, sondern in Brüssel entstanden. Die Europäische Union möchte die Aufenthaltstitel, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten Angehörigen von Drittstaaten erteilen, vereinheitlichen. Im Rahmen dieser Verordnung muss die Bundesregierung die entsprechende EU-Verordnung vom 18. April 2008 bis zum 1. Mai kommenden Jahres umsetzen.

Testlauf noch in diesem Jahr an 19 Ausländerbehörden

Mit der „E-Aufenthaltskarte“ will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine moderne Möglichkeit der Identifizierung schaffen, die dem elektronischen Personalausweis ähnlich sein soll. Sein Haus bereitet die Karte derzeit mit Hochdruck vor. Sie wird „noch in diesem Jahr“ bundesweit in 19 Ausländerbehörden getestet.

Die Probeläufe sollen laut Ministerium „ohne Beteiligung von antragstellenden Ausländern“ in den zuständigen Behörden der Städte Dresden, Halle, Herne, Köln, München und Nürnberg stattfinden. Außerdem sind in der Pilotphase beispielsweise die Landratsämter Augsburg, Aschaffenburg, Ansbach, Bamberg, Rhein-Neckar-Kreis und Neu-Ulm sowie das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin mit von der Partie.

Geplant ist, dass die Ausländerbehörden die biometrischen Daten einlesen und an die Bundesdruckerei übermitteln, die dann die Aufenthaltskarten herstellen soll. Eine zentrale Speicherung von Fingerabrücken im Ausländerzentralregister ist laut Bundesinnenministerium aber „nicht vorgesehen“. Kritiker befürchten jedoch, dass dies irgendwann geschieht. Bisher werden nur die Fingerabdrücke von Asylbewerbern beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden zentral erfasst. Beim Pass ist ein digitaler Abdruck des rechten und linken Zeigefingers bereits Pflicht.

Ein solcher Fingerabdruck wird beim biometrischen Personalausweis, der am 1. November eingeführt werden soll, hingegen nicht obligatorisch sein. Hier haben die Bürger die Wahl, ob sie Fingerabdrücke abgeben wollen. Gemeinsam sind dem künftigen Personalausweis und der Aufenthaltskarte elektronische Zusatzfunktionen, die dem Karteninhaber als Identitätsnachweis im Internet dienen sollen. Durch eine „elektronisch qualifizierte“ Signatur, die rechtlich eine Unterschrift ersetzt, lassen sich zudem Geschäfte im Netz abschließen.

Mittel zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung

Das Haus von Innenminister de Maizière sieht die Aufenthaltskarte vor allem als Mittel, um illegale Einwanderung und illegale Aufenthalte besser zu bekämpfen und zu verhindern. Die Polizei soll damit jedenfalls schnell die Identität einer Person feststellen können, ohne auf eine Datenbank zurückgreifen zu müssen.

Weitere Vorteile der Karte sind laut dem CSU-Innenexperten Uhl, dass man „durch die biometrischen Daten auf dem Kartenchip die wahre Identität von Asylbewerbern mit gefälschten Papieren künftig besser herausfinden kann.“ Die Karte soll ihm zufolge den Behörden erstmals einen Gesamtüberblick darüber verschaffen, wie viele Angehörige von Drittstaaten in der EU leben und welchen Aufenthaltsstatus sie haben.

http://www.welt.de

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