Hallo liebes Kind! Natürlich kann ich Deine Mutter verstehen und Ihre Bedenken nachvollziehen! Soziale Netzwerke sind so eine Sache für sich.... Ich bin jedoch davon überzeugt, dass DU durchaus in der Lage wärest Dich verantwortungsvoll im Internet zu bewegen und selbst festlegen kannst, mit wem Du chattest oder soziale Kontakte aufbaust. Daher hier mein Apell an DEINE MAMA: liebe Mutter, zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie vertrauen zu ihm haben denn dies ist für die Entwicklung des Selbstvertrauens sehr wichtig! Machen Sie dem Jungen/Mädel einen Account in FB und legen Sie gemeinsam in den Sicherheitseinstellungen die Regeln fest, welche Sie beachtet haben möchten! Kontrollieren Sie durchaus was Ihr Kind treibt aber geben Sie ihm dennoch auch den Freiraum "Erwachsen" zu werden. Das heißt eigene Erfahrungen zu sammeln!! Behüten ist das eine - GLUGGE zu sein ein Anderes!! Ihr Kind hat Ihr Vertrauen verdient - wenn es allerdings das Vertrauen mißbraucht ist die Löschung eines Accounts in einem sozialien Netzwerk eine Sache von weniger als einer Minute - dies gilt für "SchülerVC" genauso wie für Facebook!! Andreas (48), Vater von 5 erwachsenen Kindern.....
Warum suchst Du nicht Deinen Platz in einem Handwerksberuf??! Ich selbst bin Raumausstattermeister und Tischlermeister und habe einen eigenen Betrieb mit 10 Mitarbeitern. Viele meiner Mitarbeiter haben sich im Laufe Ihrer Berufsjahre besondere Kenntnisse angeeignet die sie besonders wertvoll und außergewöhnlich machen. Sicherlich ist das Handwerk an sich keine einfache Sache aber JEDER kann es erlernen!! Daher empfehle ich Dir Dich einmal bei der für Deinen Landkreis zuständigen Handwerkskammer zu informieren und Dir geeignete Betriebe für ein oder mehrere Praktika zukommen zu lassen. Eine weitere Alternative ist die U20 Abteilung des Arbeitsamtes, welche Dir hier helfen können. Wenn Du möchtes kannst Du Dich um eine Praktikumstelle in meinem Betrieb bemühen. Wir sind Gebäudesanierer und haben alle Handwerksberufe unter einem Dach - von A- wie Abwasser bis Z- wie Zimmermann kannst Du zeigen was Du drauf hast! Mehr Infos hierzu unter www.projektbuero-ranft.de!! Ein Gästezimmer ist natürlich vorhanden!! ;-)
Hallo Layla! Wende Dich morgen direkt in der Schule an Eure Vertrauenslehrerin oder dem Vertrauenslehrer. Hier ist dringend Hilfe für Deine Freundin notwendig. Vielleicht kann ja die Schulleitung in einem persönlichen Gespräch mit der Mutter Deiner Freundin Hilfe anbieten. Diese wäre dann im Bereich der Jugendpsychologie und Psychotherapie angesiedelt denn Deine Freundin ritzt sich bestimmt nicht ohne triftigen Grund. Nur ein Profi ist in der Lage dem Mädel zu helfen!!! Daher ist der Umstand Deine Freundin vorübergehen vielleicht in eine Jugendfürsorge (Heim) zu geben, wo geschulte Pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher Deiner Freundin helfen können, gar nicht mal so von der Hand zu weisen. Jedoch entscheidet über einen Heimaufenthalt - auch wenn er nur kurz sein soll - grundsätzlich das Jugendamt und eine Richterin oder ein Richter wenn durch das Verhalten Deiner Freundin nachgewiesen die Gesundheit und das Leben auf dem Spiel stehen und unter Umständen auch Suizid, also Selbstmordgefahr besteht. Andere Möglichkeit ist, dass eine sogenannte "Ergänzungspflegschaft" vom Gericht auf Bitte des Jugendamtes angeordnet wird und eine Betreuerin oder ein Betreuer regelmäßig die Familie Deiner Freundin besucht und so versucht ihr zu helfen.
Hallo Isabell: Wir gehen mal von einem leichten Delikt aus - einem Kaufhausdiebstahl: - Der Detektiv hat den Dieb gefasst und bestellt die Polizei hinzu, denn nur diese ist berechtigt den Vorgang weiter zu führen und die Person auf ihre Identität hin zu überprüfen - die Polizei nimmt eine Anzeige des Kaufhauses auf. Darin steht wer wann wie und was versucht hat zu stehlen oder sogar gestohlen hat - diese Anzeige wird nun nach Befragung von Zeugen und Beschuldigten an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet - die Staatsanwaltschaft prüft die Beweisführung zur Anzeige und leitet nun ein Ermittlungsverfahren ein - der oder die Beschuldigte hat nun Gelegenheit sich entweder persönlich oder über einen Anwalt zu den Vorwürfen zu äußern - nun gibt die Staatsanwaltschaft die ganze Akte an das Gericht - bei diesem Delikt wäre ein Amtsgericht zuständig. Der Amtsrichter/richterin prüft nun die vorgelekten Fakten und entscheidet ob ein Termin zu einer Hauptverhandlung bestimmt wird - In der Hauptverhandlung werden alle nochmals zu den Vorwürfen befragt. Der oder die Beschuldigte wird dabei in der Regel von einem Anwalt vertreten der natürlich versuchen möchte entweder die Unschuld zu beweisen oder aber bei tatsächlicher Schuld die Strafe so klein wie nur denkbar möglich zu halten. - Bei größeren Straftaten sind manchmal auch sogenannte SCHÖFFEN mit im Gericht, diese entscheiden gemeinsam mit der Richterin/dem Richter über die Höhe der Strafe. - das Strafmaß richtet sich nach dem STGB - dem Strafgesetzbuch - in diesem Falle wäre der §242 StGB anzuwenden. - Demnach verhängt dann der Richter die Strafe gegen den Beschuldigten - Gegen dieses Urteil hat der Beschuldigte das Recht innerhalb von 8 Kalendertagen "Berufung" einzulegen - das heißt das Urteil als Falsch anzusehen oder die Strafe als zu hoch. - dann wird der ganze Sachverhalt nochmals vor dem Berufungsgericht - in diesem Falle das Landgericht - neu verhandelt. Dieses Gericht bestätigt entweder das Urteil oder korrigiert es.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen!
Liebes Mitglied
Die Kirchensteuer wird auf Grund des Bescheides eines Austrittes spätestens am Jahresende mit dem Einkommens- oder Lohnsteuerausgleich verrechnet! Daher rentiert es sich für Sie um so mehr zum Jahresende entweder von einem Steuerhilfeverein oder aber von einem Steuerberater Ihre Steuererklärung ausfertigen zu lassen! Weitere Info's hierzu finden Sie auch auf den einschlägigen Internetseiten Ihres Finanzamtes. Dieses gibt Ihnen auch bei Anruf direkte Auskünfte zum Kirchensteuergesetz. Eine vorzeitige Rückerstattung wird sich wohl eher schwierig gestalten da das Finanzamt hierzu Ihre Unterlagen benötigt und den Vorgang natürlich prüfen muss! Wichtig ist auch, dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie Ihrer Austrittsbescheinigung für das Lohnbüro zukommen lassen damit dieser bei der nächsten Abrechnung den Vorgang berücksichtigen kann!
Die Flecken entstehen durch einen Inhaltsstoff des Imprägniermittels. Es handelt sich dabei um das leichte Lösemittel TULOL. Weg bekommt man diese ganz einfach mit erneutem Putzen der Schuhe mit entsprechender Schuhcreme. Bei Nubuk - also Rauhleder - hilft es einen Lappen mit kaltem Wasser und Essig zu tränken und die Stellen vorsichtig abzutupfen. Im Übrigen kann man diese Fleckenbildung meistens vermeiden, in dem man den Abstand zwischen Sprühkopf und Schuh oder Textilie entsprechend leicht erhöht. Ideal sind hier in der Regel 30-40 cm.
Hallo liebe Huntisa! Zum Einen ist es der Lehrkraft NICHT gestattet in Deinem Handy rumzusuchen! Hier steht der Persönlichkeitsschutz vor dem Interesse der Lehrkraft etwaige Fehlverhalten von Dir zu dokumentieren. Hierzu wären auch nur Beamten der Polizei berechtigt und auch nur dann wenn entweder: a) ein begründeter Verdacht für eine Straftat oder eine Gefährdung vorliegt oder b) von einer Richterin oder einem Richter die Einsichtnahme angeordnet wird was ebenfalls wieder Ermittlungen vorauszieht! Sollte sich Deine Lehrkraft also in diesem Falle illegal mit Wissen über Dich und Deine Telefonkontakte oder Internetaktivitäten via Deinem Handy versorgen, hast Du nicht nur das Recht eine Strafanzeige gegen die Lehrkraft wegen Verletzung Deines Persönlichkeitsrechtes zu erstatten sondern kannst darüber hinaus über das für Dich zuständige Schulamt ein Disziplinarverfahren einleiten! Im Übrigen ist es der Lehrkraft auch nicht gestattet Dir das Handy abzunehmen. Sie hat lediglich das Recht darauf zu bestehen, dass Du es während des Unterrichtes abschaltest und wegräumst! Wir sind schließlich nicht im Mittelalter! Allein schon diese Tatsache sollte Deine Mutter nutzen, wenn sie Dein Handy holt, einmal beim Rektor vorzusprechen und eine offizielle Beschwerde abzugeben. D.H.: auch hier gehört das Schulamt informiert! Solltest Du in Bezug auf dieses Problem weitere Fragen haben, kannst Du Dich auch an Deinen Vertrauenslehrer bzw. an die Landeschulverwaltung wenden. Klar - es ist nicht nett Lehrer zu beleidigen - da solltest Du mal in Dich gehen und Dir selbst die Frage stellen ob Du sowas überhaupt nötig hast!! Andererseits ist eine persönliche Konfrontation mit den Lehrern zu Deinem UNMUT, am besten in Gegenwart der Schulleitung und einem Elternteil, immer noch der bessere Weg um Missverständnisse oder Konflikte zwischen Dir als "Schulkind" und dem erwachsenen Pädagogen zu klären!