Wir haben über 20 Jahre einen Finanzierungsmix aufgebaut, der klassische (Zwischen)kredite bei einer max. Laufzeit von 10 Jahren mit Bausparverträgen kombiniert, deren Zinssatz bei Zuteilungsreife (Ablösung der Zwischenkredite) bereits festgeschrieben ist.

Diese Kombination ist zu einer klassischen Anschlußfinanzierung nach 10 Jahren ein klein wenig teurer, bietet aber die Zinssicherheit über den gesamten Finanzierungszeitraum!

Ich gehe letztendlich eine Wette darauf ein, dass der Zinssatz innerhalb der nächsten 10 Jahre um ca. 2,8% steigt... steigt er mehr, habe ich ein gutes Geschäft gemacht, steigt er weniger, zahle ich ein wenig drauf. Dass er steigen wird, ist eigentlich klar... nur um wieviel eben..?

Nur das bißchen, was ich möglicherweise draufzahle, ist es mir wert, dass ich nicht jetzt ein ungutes Gefühl im Bauch bzw. in 8 Jahren schlaflose Nächte habe, wenn der Marktzins davongaloppiert ist und ich mir die Anschlußfinanzierung nicht mehr leisten kann...

Ach ja: das von uns gewählte Modell ist günstiger/flexibler, als gleich eine Zinsbindung von 20 Jahren zu vereinbaren... die wäre auf die gesamte Dauer teurer gewesen, weil bereits der Einstiegszinssatz deutlich über Marktzins lag (was eine Prognose über die Zinsentwicklung gibt).

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Zu Vorteile von 1: Ausgaben decken sich durch die Miete, die allerdings auch versteuert wird! Was nicht geht: Miete einfach ohne Steuerabgabe ans Finanzamt einstreichen, aber Ausgaben steuerlich absetzen wollen (weil ja vermietet wurde). Höherer Kredit weil Eltern höhere Bonität?

Grundsätzlich:

Wenn die Eltern das Haus bauen, ihr mietet es... im Erbfall gehört den Geschwistern das Haus zu einem Teil, egal was in einem Testament steht. Der Anspruch ist mindestens die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs! Du müsstest sie also auszahlen bzw. sie hängen in den Schulden mit drin. Wie gut verstehst Du Dich mit Deinen Geschwistern?

Was ist, wenn Du mal nicht mehr Miete bezahlen kannst? Dann müssen Deine Eltern für "Deine" Schulden gerade stehen! Willst Du das, wollen sie das?

Ihr solltet mal gemeinsam zu einem Steuerberater gehen, der wird euch die finanziellen Vorteile ausrechnen können und evtl. auf ein paar Fallstricke hinweisen. Rechtssicherheit zu Verträgen e.t.c. bekommt ihr aber nur bei einem entsprechenden Rechtsanwalt, den ihr auf alle Fälle konsultieren solltet!

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Wenn man sich ansieht, wie viele Mitglieder diese Genossenschaft vorgibt zu haben, und wie wenige Objekte im Vergleich dazu realisiert wurden, bin ich da etwas kritisch gegenüber dem Modell eingestellt.

Es ist zumindest nichts für Leute, die in Kürze eine Immobilie realisieren wollen, denn es gibt anscheinend doch eine ganz schöne Wartezeit... und dann ist das Modell aus meiner Sicht auch nicht wirklich attraktiv. So wie es yves779 schon geschrieben hat, bist Du bis zu 25 Jahre nur Nutznieser und zahlst weiterhin eine Miete, zusätzlich legst Du einen kleinen Betrag (1.x%) auf ein Konto bei der Genossenschaft. Nach der Mietzeit wird Dir dieses Geld dann mit (wohl nicht allzu hoher Verzinsung) auf den einstmaligen Kaufpreis angerechnet, i.d.R. sind das 30%. Die restlichen 70% des ehemaligen Kaufpreises mußt Du dann nach den 25 Jahren auf einmal zahlen oder über einen klassischen Bankkredit finanzieren... Nur was ist, wenn man das nicht kann? Keine Ahnung...

Wer also jetzt keinen Kredit bei der Bank bekommen würde, weil nicht genügend Einkommen und jetzt um die 10.000 EUR "übrig" hat, die er in die Genossenschaft einzahlt, zugleich auch noch ein paar Jahre auf die Realisierung der Wohnträume warten kann und sicher weiß, dass er in 25 Jahren eine große Erbschaft oder einen super Job hat... ja, für den ist das Modell was... für alle anderen ist die klassische Finanzierung sinnvoller!

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Ja, Kaufe eine Wohnung, weil

... wenn Du Dir den Kauf leisten kannst! Du mußt es Dir eben durchrechnen, wirst aber davon ausgehen müssen, dass Du für die Finanzierung immer mehr zahlen wirst als jetzt für Miete. Zusätzlich kommt noch, dass bei Miete Instandhaltungskosten incl. sind, bei Eigentum Du alles selbst zahlen musst.

Mietkauf, der sich wirklich rechnet und wo Du nicht übervorteilt wirst, ist sehr selten. Gibt es im Positiven eigentlich nur von Privat, sehr selten von gewerblich oder Genossenschaften. Ich spreche da z.B. von Genotec/Genotrade, deren Berater hier auf dieser Seite sehr aktiv sind. Geh an diese Angebote mit gesundem Menschenverstand und gutem Taschenrechner ran...

In einer Wohnung bist Du nie allein im Haus, es gibt also im Gegensatz zu einem eigenen Haus zahlreiche Einschränkungen in Deiner Entscheidungsfreiheit. Auf der anderen Seite ist es als Single auch Quatsch, ein Haus zu kaufen. Dann lieber eine günstige, kleine Eigentumswohnung, die später im Leben mit Familie einen soliden Grundstock fürs Eigenheim darstellen kann.

Hat natürlich einen Vorteil, zu finanzieren... die Belastung wird mit der Zeit eher geringer, bei Miete immer höher.

Wichtig für einen Kauf ist aber: Lage, Lage, Lage! Und Markt-Situation, was ist morgen gefragt...

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An Deiner Stelle würde ich erstmal die Zahlung einstellen. Das hättest Du bereits auch schon früher machen können, denn Du hast auch Anspruch auf Auskunft, ob die Tochter z.B. schon eine Ausbildung angefangen hat und damit ihre Vergütung sich mindernd auf die Unterhaltsforderung hätte auswirken können. Du dürftest Dir nämlich alles über 90 EUR Eigenbehalt davon zur Hälfte anrechnen!

Jetzt ist/wird die Tochter 18, also müsstest Du eigentlich den Unterhalt, der im Übrigen höher liegt als unter 18, direkt an sie zahlen. Sie muss sich den aber einfordern, und dazu muss sie Dir Auskunft über ihre Einkünfte geben. Tut sie das nicht: keine Zahlung!

Nur um das klar zu stellen: ich fordere nicht dazu auf, berechtigte Forderungen nicht zu zahlen. Aber die Mutter bzw. die Tochter haben auch (Nachweis)pflichten, nicht nur (Zahlungs)rechte!

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Bist Du denn mit einem validen, geprüften Business Plan bei der Bank gewesen? Darin enthalten eine Marktanalyse, Aufstellung der Anfangs- und laufenden Investitionen, laufende Kosten, Personalbedarf, erwartete Schülerzahlen, Preis pro Kurs u.s.w. u.s.f.

Hast Du in der Branche einen Namen oder zumindest einen anerkannten Trainerschein eines Verbandes?

Wie kommst Du denn zu den 400.000 EUR? Einfach mal in die Luft gespuckt und geguckt, wie weit der Wind die Spucke trägt? Ohne den Business Plan wird Dir nämlich auch kein privater Geldgeber irgend einen Cent geben.

Für Neugründer gibt es in jeder größeren Stadt von z.B. der Industrie- und Handelskammer oder tlw. auch privaten Stiftungen sogenannte "Gründerseminare", teilweise bekommt man auch einen erfahrenen Firmeninhaber als Mentor an die Seite gestellt. Das kostet teilweise gar nichts oder erst später, wenn der Erfolg gekommen ist.

Wende Dich also erstmal dorthin, da wird man Dir dann auch beim Plan und der Finanzierung helfen... alles andere wäre Blindflug und kann nur zum Desaster werden. Denn schließlich willst Du Dir davon ja auch Deinen Lebensunterhalt verdienen, und nicht ein Leben lang für die Schulden zahlen müssen...

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Zeig uns doch mal den Business Plan, den Du auch der Bank unterbreitet hast...

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Ja also, die werde dir die Frage stellen.....

ob Du später genauso viele doofe Fragen zum selben Thema stellen wirst wie hier, und die mehrfach hintereinander... Und ich würde Dich nicht einstellen!!!

Im Übrigen lesen hier auch Finanzbeamte mit... vielleicht ja auch Dein Interviewpartner? Schonmal daran gedacht?

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Nur Bares ist Wahres... der soll vorbeikommen (muss er eh, weil Abholung) und Bargeld mitbringen. Mach einen Termin aus, wo die Bank offen hat, und gehe zuerst mit ihm zusammen dorthin, um das Geld auf Echtheit prüfen zu lassen. Auto musst Du unbedingt in Deutschland selbst abmelden, er muss sich notfalls im Vorfeld internationale Überführungs/Zollkennzeichen besorgen. Keine Original-Dokumente im Vorfeld übergeben, streng genommen noch nicht mal Kopien. Einzelne Daten aus den Papieren sollten gehen.

Alles andere auf keinen Fall machen! Da laufen total krumme Dinge ab, die hier tlw. auch schon beschrieben wurden, wie vermeintlicher Scheck mit "zuviel" Geld, wo Du dem Abholer noch Bargeld fürs Tanken mitgeben sollst oder vermeintliche Überweisungen, die aber nur Vorabbuchungen ohne tatsächlichen Geldtransfer darstellen und sich ganz einfach wieder zurückziehen lassen.

Sei äußerst vorsichtig, und wenn einer mit einem Vorschlag um die Ecke kommt, frag lieber hier nochmal nach.

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Je nach Einkommenssituation der Eltern kannst Du mit ca. 640 EUR Unterhaltsanspruch in Summe gegenüber beiden rechnen. Davon wird dann noch das Kindergeld (184 EUR) abgezogen (welches Du Dir dann aber direkt auszahlen lassen kannst), sowie Deine Ausbildungsvergütung (bis auf 90 EUR Selbstbehalt). Der klägliche Rest teilen sich dann je nach Einkommenssituation Deiner Eltern anteilig. Beispiel Ausbildungsvergütung 300 EUR netto: (640-184-300-90)/2=66 EUR Unterhaltsanspruch => 66+300+184=550 EUR, die Dir zur Verfügung stehen.

Du siehst schon, unterm Strich wird da nicht viel rüberkommen. Also wirst Du wohl oder übel zum Jugendamt gehen müssen und dort nachfragen dürfen, ob es entsprechende Beihilfe gibt.

Oder Du wirst Dir klar darüber, was wirklich die Probleme zuhause sind und ob Du nicht selbst einen erheblichen Anteil daran hast, änderst daran etwas zusammen mit Deinen Eltern und bleibst daheim... was allemal einfacher ist als selbständig zu wohnen!

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Das Dumme an den deutschen Mietgesetzen ist, dass Du mit Deiner Aktion (Heizung abstellen) richtig Ärger bekommen kannst.

Wenn er sich vom Lärm gestört fühlt, wird er die Polizei rufen, und die sprengt Dir Deine Parties... Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst nicht Unrecht mit anderem Unrecht versuchen, auszugleichen.

Vorallem wird es Deinen nicht zahlenden Mieter nur noch mehr dazu veranlassen, Dir Ärger zu machen. Auch schon daran gedacht?

Cool down, geh zum Rechtsanwalt und lass das Ganze völlig legal über eine Zwangsräumung klären.

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Irgendwie musst Du anscheinend fehlendes Selbstbewußtsein durch ein übergroßes Auto wettmachen...

Macht bestimmt Spaß, hier so mit "dem fetten 7er" anzugeben, oder? Noch dazu, wenn man Azubi ist; kommt echt gut!

Für mich kommts (sorry) leider nur ziemlich prollig daher, und wir reden nicht von Neid, sondern eher von Mitleid.

Ich hoffe, Du findest mal jemanden, der Dich ein wenig "erdet".

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Wenn diese Person so doof ist, Dir neben der EC-Karte auch noch die PIN zu geben, wird Dich IN der Bank am Automaten keiner davon abhalten (weil sie es nicht mitbekommen bzw. auch 12 Jährige schon ein Konto mit Abhebung am Automaten haben).

Gehst Du aber mit der Karte zu nem Schalter, brauchst Du ein Dokument, in dem Dir die Person die Erlaubnis dafür gibt. Je nach Betrag kann es aber sein, dass der Typ am Schalter sich erstmal vergewissern möchte, ob die Unterschrift auch wirklich echt ist. Das geht über Unterschriftenprobenvergleich, die haben da entsprechende Unterlagen. Oder er greift zum Hörer und ruft die Person an.

Solltest Du aber unerlaubt Geld abheben, und die Person bekommt das raus, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken!

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Ich weiß nicht, woher die beiden bisherigen Antworter die 3-Jahres Frist nehmen, für Einzugsermächtigungen gibt es i.d.R. nur die 6-Wochen Frist, in der man Abbuchung schadlos rückgängig machen kann.

Vielleich spielt aber auch das Thema "AGB/Tarif Änderung" mit hinein, da hat man i.d.R. aber noch kürzere Widerspruchsfristen von tlw. 2 Wochen, in denen man ein Sonderkündigungsrecht hat.

Hier die Erklärung zu den 6 Wochen: "Widerspruchsfrist und Genehmigung von Belastungen aus Lastschriften im nationalen Lastschriftverfahren Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung aus einer Lastschrift, für die der Bankkunde dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Bankkunde nach den AGB unverzüglich schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Homebanking), auf diesem Wege innerhalb der Widerspruchsfrist erheben. Die Genehmigung durch den Bankkunden gilt spätestens dann als erteilt, wenn der Belastung nicht vor Ablauf von sechs Wochen NACH Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird. Die Frist ist gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb von sechs Wochen abgesandt worden ist. Auf die Genehmigungswirkung muss die Bank nach ihren AGB bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen (siehe weiter unten die Hinweise aus der Rechtsprechung).

Abhängig vom Rechnungsabschluss kann sich daher eine Widerspruchsfrist zwischen 6 Wochen UND einem Tag bis zu maximal 3 Monaten UND 6 Wochen ergeben. Beispiel: 1.) Vierteljährlicher Rechnungsabschluss a) Belastung 02.04.2009 letzter Widerspruch: 12.08.2009 a) Belastung 29.06.2009 letzter Widerspruch: 12.08.2009 2.) Monatlicher Rechnungsabschluss a) Belastung 02.04.2009 letzter Widerspruch: 12.06.2009 a) Belastung 29.04.2009 letzter Widerspruch: 12.06.2009 "

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/bank/einzugsermaechtigung-und-abbuchungsauftrag.htm

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Es kommt darauf an, wie gut Du Dich mit Deinen Brüdern verstehst... aber Du mußt sie nicht auszahlen.

Ihnen gehört 2/3 des Hauses, Du kannst ihnen dafür ja jeweils anteilig Miete bezahlen. Dann müßten sie sich aber auch zu 2/3 an den Renovierungs-/Unterhaltskosten beteiligen... und da wirds dann schon problematisch.

Vielleicht lassen sie sich aber auch auf einen Mietkauf ein, Du zahlst Ihnen mehr als die 2/3 Miete und erwirbst Dir darüber Stück für Stück das Eigentum am gesamten Haus. Damit brauchst Du keinen Kredit bei der Bank aufnehmen, sondern hast ihn letztendlich bei Deinen Brüdern (evtl. zinsreduziert).

Wie gesagt, es hängt viel davon ab, wie gut Du Dich mit ihnen verstehst und ob sie Dich überhaupt in das Haus ziehen lassen, vielleicht möchte es ja einer der anderen beiden und kann euch auszahlen? Vielleicht wollen die beiden ja gar nicht rein, aber das Haus soll trotzdem in Familienbesitz bleiben... dann hättest Du Chancen.

Mit Deinem Gehalt wirst Du die 200.000 EUR jedenfalls nicht abstottern können...

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Und warum soll die Allgemeinheit (Steuerzahler) Deine persönliche Belastung übernehmen?

Nein, kannst Du grundsätzlich nicht absetzen, wenn Du es nicht vermietest. Bei Vermietung müsstest Du die Mieteinnahmen versteuern, kannst die aber gegen die Zinsbelastung (nicht aber den Tilgungsanteil!) gegenrechnen und damit auch Steuern sparen, da i.d.R. die Zinsbelastung höher ist als die Mieteinnahme.

Was ich nicht verstehe ist, warum Dir nicht bei Kauf klar war, wie hoch Deine Belastung sein wird? Blauäugig in die Finanzierung eingestiegen?

Wenn Du jetzt aktuell zuviel Zins im Gegensatz zum aktuellen Zins zahlst und schon ein paar Jahre abbezahlst, kannst Du Dein jetziges Darlehen nach 10 Jahren Laufzeit schadlos kündigen und in eine Finanzierung mit niedrigerem Zins umschulden. Wenn Du Dir jetzt schon den aktuellen Zins für eine Umschuldung in, sagen wir mal, 2 Jahren sichern möchtest, kannst Du ein sog. Forward-Darlehen abschließen. Als Einsatz für diese "Wette" ist der zukünftige Zins dann um ein paar Zehntel höher als der aktuelle Zins.

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Zuerstmal: die Zinsfestschreibung hat nichts mit der Vertragslaufzeit zu tun. Aber das nur nebenbei... es gibt Laufzeiten mit 20 Jahren und Zinsfestschreibung für 10 Jahre, hat den Vorteil, dass Du nicht unbedingt eine Anschlußfinanzierung (mit erneuter Prüfung) brauchst, dennoch einen neuen Zinssatz vereinbaren oder alternativ aus dem Vertrag aussteigen kannst.

Wenn Du eine Laufzeit von 10 Jahren hast, kannst Du natürlich auch jederzeit kündigen, musst aber bis zum Ablauf der 10 Jahre die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen... also kein gutes Geschäft!

Bei einer Laufzeit >10 Jahre kannst Du ebenfalls nach 10 Jahren kündigen, jedoch ohne für die Restlaufzeit eine VFE zahlen zu müssen, das ist gesetzlich so festgelegt.

Was Du machen könntest, wäre ein sog. Forward-Darlehen abzuschließen. Damit kannst Du Dir ein Anschlußdarlehen nach den 10 Jahren zum jetzigen Zinssatz plus Risikozuschlag sichern. Das geht bis zu 60 Monate im Voraus, je weiter aber der Stichtag noch entfernt ist, desto höher wird der Risikozuschlag auf den Zins sein. Es ist nichts anderes als eine Wette mit der Bank auf den Marktzins in x Monaten...

Mehr dazu unter http://www.forwarddarlehen24.de/

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Das kommt auf die Form der Eheschließung an. Wenn ihr Zugewinngemeinschaft habt und Du etwas aus Deinen laufenden Einkünften erwirbst, gehört ihm theoretisch davon die Hälfe. Ob es bei einem Haus auch so ist, wenn er nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann ich nicht sagen. Andererseits wird sich die Frage höchstwahrscheinlich nicht stellen, solltest Du das Haus finanzieren müssen, denn die Bank wird Dich als alleinigen Eigentümer vermutlich nicht akzeptieren (zuwenig Sicherheit für die Grundschuld).

Kaufst Du das Haus aber aus vorhandenen Barmitteln, die Du vor der Ehe bereits hattest bzw. aus einer Erbschaft, hat er m.W.n. wiederum keinen Anspruch darauf, trotz Zugewinn. "Zugewinn" bedeutet m.W.n. nur selbst bzw. gemeinsam erwirtschaftetes Eigentum während der Ehe.

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Boah, das sieht echt übel aus... ist für mich aber momentan echt schwer, das mögliche Unvermögen des Gutachters einzuschätzen.

Interessant wären auch Fotos vom "vorher" Zustand, das "nachher" habt ihr ja recht plastisch darstellen können.

Ein Gutachter kann nicht alles sehen, vorallem wenn da massiv Vorbauwände zum Einsatz kamen. Aber mal gegen einen der Träger geklopft bzw. dem Eigentümer mal ein paar Fragen gestellt, ist von einem Gutachter sicherlich nicht zuviel verlangt.

So oder so, Schimmel hätte auch er feststellen können bzw. die Schimmelgefahr durch zu hohe Luftfeuchtigkeit.

Was mich ein wenig stutzig macht ist, dass doch einige der Mängel auch für euch sichtbar gewesen sein müssen... so z.B. die Betonabplatzungen bzw. rostigen Armierungen im Keller... oder war das alles mal verkleidet? Hattet ihr nicht schon beim Kauf ein komisches Gefühl?

Wäre echt hilfreich, es gäbe ein paar "vorher" Bilder...

Wendet euch aber ruhig mal an so Sendungen wie Akte e.t.c., die Leuten in eurer Lage (manchmal etwas reißerisch) helfen. Schaden kanns bestimmt nicht!

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Für einen Zehntklässler würde ich max. 10-15 EUR ansetzen...

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