Mach dich nicht verrückt. Du rufst da morgen vor 16 uhr an und entschuldigst dich für dein bislang unbegründetes Fernbleiben, fragst bei der gelegenheit nach deinem Status und details zum sachverhalt und machst telefonisch einen neuen termin aus. Glaub mir, das passiert täglich zisch mal. Noch fragen?
Ich hoffe, du hast vorher telefonisch abgesagt. Also ein feedback solltest du der polizei schon machen.
Zur info: Als zeuge musst du aussagen. Wie ist dir überlassen: schriftlich oder persönlich mündlich. Wenn nicht, kannst du staatsanwaltschaftlich vorgeladen werden. Und dann trifft es dich ggf., wenn du in der schule sitzt oder sonst ungünstig.
Als beschuldigter musst du nichts sagen.
Dein status sollte aus der vorladung hervorgehen. Wenn nicht, ruf den sachbearbeiter an und frag. die telnr. von ihm steht bei seinem namen oben rechts (meistens).
Unfallflucht ist eine Straftat und auch kein bagatelldelikt. also solltest du es ernst nehmen.
Rein rechtlich: verkauft ist verkauft, wiederholen ist gestohlen. So sieht es aus. Aber ob du die freundschaft dafür aufs spiel setzt, musst du entscheiden.
Versteh mich bitte nicht falsch, meine Antwort ist: Grrrrrrrrrrrrrrrrrrr...... Eins sei dir gesagt, wenn du in der Disco vor mir stehen würdest, wärst du nicht sicher von mir ;) Egal ob du Kontaktlinsen trägst oder nicht. Du bist ein richtiges Schnuckelche und hast wirklich was von T. Banks.
Ne rassige frau wie du hat sehr viele vorzüge. grundsätzlich bin ich für natürlichkeit. aber ich finde es gibgt nichts sexieres als eine karamellisierte Frau mit günen oder blauen augen. das wirkt exotisch und anziehend.
Aber: braune augen sind gefährlich, aber in der leibe ehrlich. In großen tiefbrauen augen könnnt ich mich verlieren. Du hast eine schöne augenform. Das wird oftmals übersehen, ist aber wichtig. Ich krieg oft gesagt, dass ich eine schöne form hätte.
Daher: so ein schnuckelche wie du braucht sich nicht um die augenfarbe den kopf zu zerbrechen :)
Ich würde sofort mit dir nen kaffee trinken.
Doch müssen sie. Denn du hast als betroffener im Owi-Verfahren das recht auf akteneinsicht. viele gemeinden / bußgeldstellen schicken es dir aber zumeist aus einem bestimmten grund nicht zu: Du denkst dir, dass ist ne frechheit und beantragst es. Dann sollst du vorbei kommen um es einzusehen. das ist der größte fehler, den leider viele begehen, denn: wenn du da auftauchst, ist dein urteil gesprochen, denn sie gleichen das bild mit deiner person ab und berichten in der akte: jawohl, er ist es, ich habe es selbst verglichen. Oft wird es ohne bild zugestellt, weil die qualität einfach schlecht ist, aber viele zahlen einfach. wieso solltest du zahlen, auch wenn du zu flott gefahren bist, wenn sie es dir nicht nachweisen können? Falls es noch nicht zu spät ist, beantrage die zustellung des fotos. In der Regel machen sie es oder sie beauftragen die örtlich zuständige polizeidienststelle für deinen wohnort und die stehen dann vor der tür, um den lichtbildabgleich vorzunehmen. Tipp: nicht aufmachen, musst du nicht.
grüße, jemand der damit beruflich zu tun hat :)
Hey!
Mach dir keine sorgen. Er war es wahrscheinlich erst am justieren oder aufbauen. Wenn es nicht geblitzt hat, kommt nicht mehr. Die einzige möglichkeit wäre eine laserpistole, aber dann hättest du rausgewunken werden müssen, weil keine daten zum fahrzeug gespeichert werden
Hey Kathi!
Wenn es zum Verkehrsunfall gekommen wäre, hätte esw in erster linie sehr übel für den taxifahrer ausgesehen. An fußgängerüberwegen (ugs. zebrastreifen) gilt für alle fahrenden verkehrsteilnehmer oberste Sorgfaltsplicht. Da dem schächsten verkehtsteilnehmer - dem fußgänger - der überweg als schutzinsel, um auf die andere straßenseite zu gelangen. wenn er sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos an zebrastreifen verhält (das macht er, wenn er an euch zügig vorbei gefahren ist) und andre konkret gefährdet, macht er sich auch schon strafbar, obwohl niemand zu schaden gekommen ist. Schau bei gelgenheit mal in den § 315 c (1) Nr. 2c stgb. für einen taxifahrer hätte das folgeschwere konsequenzen. es sei denn er hat noch etwas anderes gelernt :)
Zum LKW-Fahrer: sofern er verkehrsbdingt kurz gehalten hat, und so habe ich dich verstanden, denn er hat ja andere aus einer ausfahrt gelassen, wird ihm kein vorwurf gemacht werden können.
Dich als fußgänger tifft keine schuld, wenn du nicht unbesonnen schnell über den zebrastreifen gelaufen bist.
ich hoffe ich konnte dir bissel helfen
Grüße
.. ach so, ich find's immer ganz dienlich, wenn die leute bei ihrer antwort schreiben, wieso sie bescheid wissen. Macht die antwort wertvoller für dich, sofern dir die antwort seriös erscheint. Nun, ich befass mich beruflich damit :) grüße
Hey!
Grundsätzlich ist der lappen für 1 Monat weg, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h ausserorts. Auf der autobahn darfst du also höchstens 40 km/h zu schnell gewesen sein. Von der Überschreitung ziehst du aber bitte 3 km/h Toleranz ab, sofern du unter einer gefahrenen geschwindigkeit von 100 km/h lagst. Da ich aber davon ausgehe, dass du auf der autobahn über 100 km/h gefahren bist, darfst du sogar 5 km/h toleranz abziehen.
Probezeit: für probezeitler bedeutet eine geschwindigkeitsüberschreitung, die mit punkten in Flenzburg geahndet werden (mehr als 19 km/h überschreitung) eine nachschulung.
Tipp: wenn du beruflich angewiesen bist (taxifahrer z.b.) auf den lappen, kannst du bei der führerscheinstelle mit einem wohl begründeten antrag möglicherweise erwirken, das von dem Fahrverbot abgesehen wird, dafür aber das Bußgeld erhöht (meist verdoppelt) wird. Falls du weder Bus - noch taxifahrer bist, versuch es auf die soziale schiene. Du musst deine schwerbehinderte Oma regelmäßig zum einkaufen fahren, da sie keine andere möglichkeiten hat (Phantasie!!). sollte aber auch was dran sein, gelle?!
Du hast schon sprungkraft trainiert. Trotzdem ein tipp: Kniebeugen und Treppen HOCH laufen sind super übungen. Wer dicke oberschenkel hat, kommt hoch.
Um möglichst hoch zu springen musst du mit einem bein abspringen, das andere winkeklst du an und nutzt es um dein gewicht hoch zu werfen.
lauf von halblinks oder halbrechts (je nachdem ob du rechts - oder linkshänder bist) an. Und ich würde im Bogen anlaufen, dann kannst du besser die distanz zum korb abschätzen und verletzt dich nicht. Wärst nicht der erste, der gegen das brett hämmert.
Im Hubraum. Ein Blick in den § 6 FEV (Fahrerlaubnisverordnung) erleichtert die Rechtsfindung ;)
Hallo!
Es ist alles richtig, was geschrieben wurde, bis auf die Behauptung, dass strafrechtlich eine Bedrohung vorliegt. Dies ist nur der fall, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird. Ein Verbrechen liegt vor, wenn die Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr liegt). Aber das nur nebenbei.
Was viel wichiger ist, wie stehen die aussichten, dass er verurteilt wird, wenn es soweit kommt? Schlecht, wenn du die bloße vermutung hast, dass er dahinter steckt. Erst recht, wenn es jemand andereas ausführt.
Tipp: Strafanzeige bei der Polizei wegen nötigung (§240 StGB) vorab, wenn du glaubst, dass dies das Ganze nicht zum eskalieren bringt.
Und: Es ist erlaubt, das eigene Grundstück mit einer Videokamera überwachen zu lassen (das Band als beweis nagelt ihn fest, zumindest die ausführenden). Überwachungsanlagen bekommst du schon für wenige Euros. Frage: Ist es glaubhaft, dass er die Drohung in die Tat umsetzt?