Ich hab die Karte. Du bekommst immer am 5. des Monats die Abrechnung per Mail und musst diese bis zum 21. des Monats bezahlen. Teilzahlungen sind auch möglich die wo aber gesondert aufgelistet werden. Demnächst bieten Sie aber auch die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs an. Wurde schon angekündigt. Also soweit kann ich nichts negatives sagen. Spar jedesmal mind. 5 cent/Liter und das ist vielleicht nicht die Welt aber es läppert sich was zusammen.

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Musst nicht zum Tierarzt sofern es sich nicht entzündet. Allerdings gibt es seit einiger Zeit die Hunde gegen Boreliose impfen zu lassen was ironischerweise beim Menschen noch nicht möglich ist. Das ist das einzige was zu empfehlen wäre weil dadurch die Giftstoffe die die Zecke evtl. beim rausziehen absondert den Hund nichts mehr anhaben können. Beobachte einfach die Stelle und sofern es sich nicht entzündet ist alles gut.

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Bist ja nicht mal 16. Ich hab da auch noch paar cm zugelegt. Also einfach abwarten. Du wirst so groß wie du wirst. Ändern kannst daran nichts.

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Solange du das am Handgelenk hast und es geerdet ist brauchst du keine Matte dazu. Habe Laminat zuhause und es immer da ausgeführt. Geerdet ist geerdet. Wie diese Erdung geschieht ist egal. Eine doppelte Erdung ist nicht notwendig.

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Kommt drauf an was du für einen Browser benutzt. Ich z.B. nutze Google Chrome. Dafür gibt es zahlreiche addons. Auch einen Blocker für solche Werbung. Denke für Firefox gibt es sicher auch sowas. Beim Internet Explorer bin ich mir da weniger sicher. Da kenn ich mich auch nicht aus da ich von dem absolut nichts halte und auch nicht verwende.

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Musst mal sehen... Also ich würde nicht sagen das er es untersagen kann. Hier mal ein Richterspruch aus Köln:

Katzenschutznetz stört Gesamtbild nicht

Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss ein vom Mieter am Balkon angeschraubtes Katzenschutznetz auch dann dulden, wenn die Eigentümergemeinschaft eine Entfernung dieses Fangnetzes zuvor beschlossen hat. Denn dieses Katzenschutznetz, das sich jederzeit wieder folgenlos abmontieren lässt, ist mit bloßem Auge kaum zu erkennen und fällt gegenüber den recht unterschiedlich gestalteten und unterschiedlich genutzten anderen Balkonen kaum auf. Da der Balkon zudem nach hinten ausgerichtet ist, konnte nach Überzeugung des Gerichts von einer optischen Beeinträchtigung nicht die Rede sein. Folglich muss der Mieter dieses Netz nicht entfernen. Amtsgericht Köln, Az.: 222 C 227/01

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