1. Du wirst nicht gemobbt, Mobbing ist 'was völlig anderes!

  2. Ich unterrichte selbst und spreche jeden meiner Schüler mit korrekter Aussprache an, vor allem bei ausländischen Namen. So wie Dein Lehrer würde ich vielleicht reagieren, wenn es eine 'unangenehme' Vorgeschichte gibt. Auf einen respektlosen Schüler reagiere ich ebenfalls mit Respektlosigkeiten.

Davon abgesehen hast Du doch die Möglichkeit, ebenso zu reagieren, indem Du seinen Namen auch falsch aussprichst - statt Müller z.B. Miller sagen, normalerweise sind Schüler bei so'was recht phantasievoll. Dazu gehört allerdings eine gute Portion (Eigen-)Humor! Mit Ärger oder Wut wirst Du nicht weit kommen, außer, dass noch mehr Ärger und Wut entsteht und sich hochschaukelt. Mit solchen Situationen umgehen lernen nennt sich dann Sozialverhalten.

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Hallo, ein Jahreausgleich muss generell eingereicht werden, unabhängig von der Art des Einkommens. Kranken- und Übergangsgeld werden nicht versteuert, sind aber anzugeben. Ein 450-Euro-Job ist grundsätzlich eine selbständige Tätigkeit und damit steuerpflichtig. Alle Einkünfte werden vom 'Auszahler' an die Finanz- und Rentenbehörden gemeldet.

Mit einer Nachzahlung ist nicht zu rechnen, aber da vor dem BS-Vorfall eine steuerpflichtige Tätigkeit vorgelegen haben muss - sonst gäb's ja kein Krankengeld - wird das Finanzamt ohnehin auf die entsprechende Erklärung warten. Am besten unter der Telefonnumer auf dem letzten Steuerbescheid anrufen und nachfragen, notfalls mehrfach.

Ich hoffe, das war hilfreich? Gruß

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