Zuerst einmal hast du alle Zeit der Welt sobald du die Theorie Prüfung abgelegt hast mußt du innerhalb von 12 Monaten deine Praxis Prüfung ablegen wenn nicht machst du die Theorie Prüfung neu und mußt wieder die Theorie Stunden neu nachweisen das heißt du darfst dich wieder in den Unterricht setzen also genau gesagt solange du keine Prüfung machst gelten deine absolvierten Unterrichts Einheiten aber nur wenn dein Ausbilder auch mitmacht den der muß dir bescheinigen das du deine Unterrichts Einheiten absolviert hast. Andreas Koch Fahrlehrer

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Hey Mal ne ehrliche Frage du bist aber nicht hier damit wir deine Dummheit erklären In deinen Alter sollte man wissen und das hat auch schon einer geantwortet wenn ich Hilfe brauche muß ich von einen Amt zum nächsten du kannst doch nicht erwarten das wir dir erklären was wir selber nicht wiesen ohne das du einen Antrag stellst wirst du nirgendwo Hilfe bekommen. Ich kann dir nur raten bewege deinen Hintern und gehe zu deine Gemeinde und stelle Antrag auf Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe und gehe zum Landratsamt und versuche Bafög zu bekommen und egal wo du hin gehst frage nach dem was du willst sonst bekommst du keine Hilfe Wenn du fragst bekommst du auch Antwort kein Amt ist verpflichtet dir zu sagen was dir zu steht du mußt FRAGEN Gruß Andreas Koch

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Hey

Wenn du eine Anzeige machst unterliegst du der Beweispflicht. Will damit sagen ohne einen Zeugen oder einen Beweis das du es ihr nur geliehen hast wirst du auf deine Kosten sitzen bleiben. Kann dir nur raten mache keine Anzeige ohne Beweis sonst handelst du dir vielleicht noch eine Klage wegen falscher Verdächtigungen ein. Ich deke du mußt das Ganze unter Erfahrung abhagen mit freundlichen Grüßen Andreas Koch Kraftverkehrsmeister

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Hey Sobald deine Tätigkeit das Fahren ist und du dafür Lohn bekommst und über 3,5 Tonnen fährst mußt du die Qualifikation machen und alle fünf Jahre die Weiterbildung nachweisen

Andreas Koch Kraftverkehrsmeister und Fahrlehrer

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