Hallo,
ich hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.
Als ich in meine derzeitige Wohnung einzog, holte ich mir die Erlaubnis für die Hundehaltung und die Anbringung einer Sat-Schüssel mittels Fensterhalterung mündlich von der damaligen Hausverwaltung.
Nun ging der Eigentümer pleite und die damalige Hausverwaltung gab das Haus ab an unsere jetzige Hasverwaltung: ein Rechtsanwaltsbüro/Zwangsverwaltung.
Nun habe ich die schriftl. Aufforderung bekommen, die Schüssel zu entfernen, einfach so und nachzuweisen, dass ich einen Hund, der nie irgend wen gestört hat, überhaupt halten darf. Vor Angst habe ich die Schüssel abgebaut aber ich kann doch nicht den Hund weg geben!!!!!
Von der alten Hausverwaltung bekomme ich aber schriftl, dass man das mit mir mündlich ausgemacht hat. Die habe ich sofort angerufen und sie kannten mich ja noch uns wussten Bescheid. Noch habe ich es aber nicht schriftlich und weil ich halt total Angst habe, wollte ich hier mal fragen.
Also: wenn der alter Vermieter/Hausverwaltung "ja" sagt und mir das auch schriftl. bestätigt, kann man mir das im Nachhinein dennoch verbieten?
Wäre sehr dankbar, wenn sich jemand auskennt.
malindi