Da hattest Du den richtigen Impuls. Das ist völliger Quatsch. Schwarzpulver ist ein trockenes Gemisch.

Und weil sich das unter bestimmten Umständen auch ungeplant verhalten kann, lässt man davon besser die Finger - es kann nämlich sonst passieren, dass man anschließend keine mehr hat...

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Ganz leidiges Thema "wenden Sie sich an die DHL" - oder an welchen Transporteur auch immer.... NEIN. Falsch!

Vertragspartner des Transporteurs ist IMMER und AUSNAHMSLOS der Absender.

Das heißt: Unabhängig von der Schuldfrage - die im konkreten Fall den Schilderungen nach offenbar tatsächlich bei DHL liegt - ist Ansprech- und Vertragspartner des Käufers nicht der Transporteur, sondern NUR der Versender, hier also Zara.

Hat man seine Ware nicht erhalten, haftet also zunächst der Absender/Verkäufer, der kann sich dann beim eigentlich Schuldigen (seinem Vertragspartner, hier der DHL) den (=seinen) Schaden ersetzen lassen.

Rechtlich kann der Empfänger gar nicht mit dem Transporteur verhandeln, der handelt ja nicht im Auftrag des Empfängers, sondern im Auftrag des Absenders, der bezahlt ihn ja auch für die Transportleistung. Deswegen ist die Antwort von DHL (und jedem anderen Transporteur) in solchen Fällen korrekt: Wenden Sie sich an Ihren Verkäufer / Ihren Vertragspartner.

Nicht abwimmeln lassen. Zara also mit Fristsetzung mahnen und zur Erstattung auffordern (mit Hinweis auf das Vertragsverhältnis).

Es gibt Verkäufer, die weisen in ihren AGBs darauf hin, dass Sie im Fall der Zustellungsstörung eine Abtretungserklärung an den Empfänger geben; d.h., der Versender tritt seine Ansprüche gegen seinen Transportvertragspartner direkt an den Empfänger ab und der kann - wie der Absender- als Empfänger direkt an den Transporteur herantreten. Das wird aber kaum gemacht und daher auch hier nicht der Fall sein.

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Grundsätzlich gilt in D das Postgeheimnis: Das umfasst, wer mit wem Postverkehr hat und natürlich auch, was verschickt wird. Innerhalb D werden Postsendungen daher nicht grundlos oder stichprobenartig kontrolliert; alle mit dem Transport befassten Personen (bei der Post) sind daher auch auf das Postgeheimnis besonders verpflichtet.

Sendungen aus EU-Ländern nach D oder umgekehrt werden ebenfalls nicht kontrolliert, auch nicht vom Zoll.

Sendungen aus Drittländern nach D oder umgekehrt unterliegen den zollamtlichen Bestimmungen, es sind Zollerklärungen zu erstellen und die Sendungen müssen verzollt werden. Dabei werden auch Sendungsinhalte kontrolliert.

Im Postbetrieb werden Sendungen geöffnet, wenn z.B. offensichtlich eine Gefahr von Ihrem Inhalt ausgeht, sie beschädigt wurde und neu verpackt werden muss oder wenn erkennbar der Inhalt gegen einen Straftatbestand verstößt.

Sendungen innerhalb D können von den zuständigen Vollzugsbehörden (z.B. Polizei) NUR DANN von der Post eingefordert werden, wenn ein RICHTERLICHER BESCHLUSS vorliegt. Die Post selber darf (eigentlich) nicht von sich aus ihr verdächtige Sendungen an die Behörden (Zoll oder Polizei) - oder auf deren Verlangen - übergeben. Die sind zwar dankbar, bzw. versuchen gelegentliche direkt bei der Post - ohne Gerichtsumweg - an Infos zu kommen, aber ohne vorherigen richterlichen Beschluss ist das immer ein Verstoß gegen das Postgeheimnis. Beweiserlangung auf illegalem würde dann z.B. in einem nachfolgenden Verfahren nicht als Beweis gewürdigt werden dürfen (Analog illegale Fotos, Film- Tonmitschnitte).

Behördlich gibt es noch den Unterschied zwischen Postkontrolle/Überwachung und Postbeschlagnahme; im ersteren Fall bemerken Absender / Empfänger den Sachverhalt i.d.R. nicht. Überwachung und Beschlagnahmen können sich sowohl gegen Empfänger, als auch Absender richten.

Auch das Zurückhalten einer Sendung (Beispiel: Postler hegt Verdacht, erstattet Anzeige/Informiert Polizei, die besorgt sich gerichtlichen Beschlagnahmebeschluss, Postler "wartet" so lange und stellt nicht zu) ist strafbar, das nennt sich Postunterdrückung. Das hieße, der richterliche Beschluss vom Nachmittag des Tages X würde erst für Postsendungen ab dem (Folge)Tag Y gelten.

Was versendet werden darf, ergibt sich aus den AGBs der Versanddienstleister; das Handling mit verbotenen Dingen - die dann auch nicht versandt/bestellt/empfangen werden dürfen - ergibt sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Betäubungsmittelgesetz, Waffenrecht usw.).

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Ist schon Jahre alt, diese Frage, aber Interessierte stellen sie an dieser oder anderen Internetstellen immer wieder.

Hier gab es schon Antworten, die korrekt sind:
a) C. Brückner hat den Ort erfunden,
b) als Orientierung nahm sie den als Kind besuchten Gutshof eines Onkels und
c) relativ am Anfang des ersten Buches werden die "Koordinaten" des fiktiven Poenichens angegeben (s. Antwort von Liza Dee). 

Nun ein paar vielleicht noch nicht bekannte Zusatzinfos:

1.) einen Ort mit Polnischen Namen "Penicyn" (s. dazu in den vorhanden Antworten) gibt es nicht;
2.) eine befreundete ehemalige Buchhändlerin aus Bad Godesberg, zu deren ihrerzeitigen Kunden viele Angehörige des "ostpreussischen Adels" gehörten, hat mir glaubhaft versichert, dass einer Ihrer Kunden einmal bestätigt hat, dieses Buch sei verfremdet das Schicksal einer tatsächlich geflüchteten, bekannten "von-Familie" - den Namen möchte ich hier nicht nennen, da das auch nicht bewiesen, sondern nur gesagt wurde und lang her ist.
3.) Aber zum obigen Punkt c): Wenn man das (Dreieck aus den Orten bilden und Mittelpunkt bestimmen) macht, kommt etwas sehr interessantes heraus:

Ziemlich genau im Mittelpunkt liegt ein Ort, der bis 1945 Pammin hieß; heute heißt er polnisch Pomierzyn , Anfang und Endung - richtig ausgesprochen - dem Namen Poenichen nicht ganz unähnlich. Der Ort hat Gutshaus und Teich und auch, und das ist besonders interessant, im nordöstlich gelegenen Wald mehrere Truppenübungsplätze (den ersten in 6,25km Entfernung). Das ist sehr gut bei Google Maps/Satellit zu sehen. Und wie Leser des Buches wissen, verkaufte Baron von Quindt auf Drängen des Militärs etliche Hektar seines Waldes ans Militär, damit dieses ihren bestehenden Truppenübungsplatz vergrößern können...

Nur 41m üN (s. auch weitere Antworten) liegt Pomierzyn nicht, es sind 123m, aber das kann ja auch eine falsche Spur sein. C. Brückner hat das Geheimnis mit ins Grab genommen.

Aber, wer einmal in Polen war und auch in Pommern mit offenen Augen durch die schönen Landschaften gegangen ist, wird wirklich feststellen: Poenichen ist überall!

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Nichts. Die Pressefreiheit bedeutet, dass die Journalisten frei in dem sind, orüber (und über wen) sie berichten und dafür auch nichts bezahlen müssen/sollen. Das ist der allgemeine Grundsatz; natürlich müssen auch Journalisten den Datenschutz beachten, dürfen keine Persönlichkeitsrechte usw. verletzen.

Offenbar treibt ein bestimmtes Thema / Artikel um; nenne mal Ross und Reiter (sag genau, worum es Dir / in dem Bericht geht), dann kann das evtl. auch genauer beantwortet werden.

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Grenzabstände und Bauvorschriften sind von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Diese Frage könnt Ihr nur bei Eurem Bauamt klären.

Zur vermuteten künftigen geflügelbedingten Lärmbelästigung: Es gibt einige Urteile (Gänse, Hühner, auch Teich/Frösche): in ländlicher Umgebung sind derartige Nutztiergeräusche eher zu tolerieren als in reiner Wohnbebauung / Stadtumfeld.

Was überall gleich ist: auf Eurem Grundstück (unabhängig davon, wo Ihr Euren Zaun gezogen habt, darf der Nachbar nichts errichten, er darf auch ohne Eure Zustimmung Teile Eures Grundstückes nicht nutzen. Ein "Betreten" Eurer 16 cm wäre sogar im engeren Sinn Hausfriedensbruch.

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Übergangsweise erfüllt ein von innen unter die Tür geschobener stabiler Keil sehr gut diesen Zweck. Man wird die Klinke von außen betätigen können, aber nur sehr schwer (und wenn dann laut) die Tür aufbekommen, sie ist dann nämlich verkeilt. :-)

Ein Brett unter die Klinke ginge auch, aber das muss natürlich genau die richtige länge haben.

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Das wirst Du noch ein Weilchen sehen, aber im Laufe der Zeit wird es immer weniger sichtbar.

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Es gibt im Netz recherchierbare DIN-Normen, in welchen Abständen (z.B. von der Wand/Ecke/Decke...) sie wie verlegt werden müssen; grundsätzlich z.B. immer gerade und rechtwinkelig abzweigend.

Aber darauf solltest Du Dich nicht verlassen, um einen Leitungssucher kommst Du nicht herum, wenn Du keine Baupläne hast.

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Hallo,

das funktioniert leider (oder zum Glück?) nicht so. Es gibt etliche Vererbungsuntersuchungen in Sachen Intelligenz, die belegen, dass sich der Intelligenzquotient (IQ) bei den Nachkommen immer in Richtung des Mittelwertes (das ist 100 +/-15) einpendelt.

Einfach ausgedrückt: Kinder von Eltern mit sehr hohem IQ werden überwiegend einen niedrigeren haben, Kinder von Eltern mit unterdurchschnittlichem IQ werden in der Regel einen etwas höheren haben.

Natürlich gibt es Ausnahmen und Abweichungen, aber das "Züchten" eines Menschen mit hohem IQ allein durch IQ-basierte "Auswahl" der Eltern ist nicht möglich.

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Das Ergebnis wird sein, dass Du Hunger haben wirst. Auf's Trinken solltest Du allerdings keinesfalls verzichten und danach auch mit leichtem und Essen und kleinen Portionen wieder einsteigen.

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Mit Verlaub: das sind sogenannte Qualzuchten. Ähnlich Mops und Pekinese oder auch Perserkatzen, denen als Jungkatzen die Nase gebrochen wird, damit sie später putzig aussehen und keine Luft bekommen.

Geh' zum Züchter, kauf Dir einen, der wird sagen, alles ist in Ordnung; oder Du informierst Dich richtig, dann sollte jeder verantwortungsvolle Interessent ins Grübeln kommen ...

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