Ich glaube es ist ziemlich unerheblich, ob der Reifen beschädigt wird oder nicht, die Dame sollte nachvollziehen können, dass man seinen Hund nicht an den Besitz anderer Leute strullern lässt. Das ist ekelhaft und sie hätte es vermeiden können. Auf den Hund zu urinieren ist andererseits natürlich eine Lösung nach dem Schema von "was du nicht willst, dass man dir tu" und damit warscheinlich ein wenig platt. Da es hier aber nicht um eine weltbewegende Rechtsfrage geht gönne ich dir den "pädagogischen Schockeffekt". Warscheinich hält sie dich jetzt für völlig unzurechnungsfähig und sucht sich ein weniger "gefährliches" Opfer ;) Ob der Hund wirklich gelitten hat bezweifle ich auch; ein Lebewesen, dessen Geruchssinn eine Millionen mal feiner als der des Menschen ist, hat andere Probleme als ein bisschen "Pipi".

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Ich würde in jeden Stromkreis zwei Lampen parallel schalten, aber auch nur wenn die Leistungsaufnahme (Wattzahl)dadurch nicht zu hoch wird (Ausrechnen!)

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Hmm... sowas hab ich noch nicht gesehen... Nach dem Schaltbild zu urteilen sollst du da drei Lampen reinhängen (Kreise mit dem Kreuz drin). So richtig logisch ist das aber nicht. Du solltest die Anschlüsse mal mit nem Voltmeter ausmessen! Dein Bild zeigt leider auch nicht wie viel Leistung das Netzteil bringt.

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Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland generell nicht erlaubt, es kann lediglich von einer Verfolgung abgesehen werden, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass du das Cannabis nur zum eigenen Genuss besitzt, also nicht irgendwie den Eindruck erweckst damit handeln oder es weitergeben zu wollen. (z.B. eine indem Du eine Feinwage, eine Waffe oder ein Bündel Geld mit Dir rumschleppst) Als Eigenbedarf kann nur eine eine sogenannte "geringe Menge" deklariert werden, die je nach Bundesland zwischen 5 und 15 Gramm schwankt.

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