Lt. HGB ist ein Umtausch wegen Unzufriedenheit nicht mehr möglich. Dafür hast Du "nur" vier Wochen Zeit. Möglich wäre nur, wenn das Gerät aufgrund von Mangelleistungen (Defekt o. ä.) nicht mehr richtig funktioniert. Je nach dem, wo Du das Gerät gekauft hast, hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern. Also liegt es im Garantie und Kulanzfall, ob Du das Geld tatsächlich zurückbekommst.

...zur Antwort

Sauerkraut, Wurst, Marmelade, Senf, Säfte, Brot, Kaffee....

...zur Antwort

Bei der Rechtschreibung ist die Schule wirklich die beste Erfindung!!

Sammel einfach mal Deine Ansichten!

...zur Antwort

Sicher kannst du das. Ich würde das allerdings schon heute machen! Informiere Dich bei der Polizei & Versicherung.

...zur Antwort

Ich bearbeite solche Sachen für den Vermieter mit den Ämtern (ARGE, JobCenter etc.) (also von der anderen Seite aus) - ich kenne da einige Ratschläge, die Dir hoffentlich weiterhelfen können.

Einen Antrag auf ein Darlehen würde ich auf keinen Fall stellen. Ich würde eher das Gespräch mit dem Vermieter suchen. D. h. lass Dir das Mieterkontenblatt per dato aushändigen. Im Falle einer fristlosen Kündigung (meist bei zwei kalten Monatsmieten) und somit bei drohendem Wohnungsverlust MUSS die ARGE reagieren. Denn oberstes Gebot der Ämter ist, dies unbedingt zu vermeiden! Jede ARGE hat hier eine Fachabteilung. Bei Dir scheint es ja nachweisbar, dass Dir das Geld (wenn auch nur anteilig) zusteht.

Lass Dir einen Termin bei der Fachabteilung für Mietschulden (je nach Bezeichnung) geben. Dafür musst du einige Unterlagen zum Mietverhältnis vorlegen.

...zur Antwort

Ich würde das meinem Hund nicht geben, da in Actimel viel zu viel Zucker drin ist (ich würde es auch nicht an meine Kinder geben). Grundsätzlich sollen Hunde wie auch Katzen keine Milch bekommen, da sie die nicht richtig verdauen können und Durchfall bekommen.

...zur Antwort