Einen schönen guten Tag an alle!
Ich habe bald meinen Freiwilligen Wehrdienst (21 Monate) abgeleistet und habe vor, mich u.a. bei der HAW Hamburg auf ein Studium zu bewerben. Nun habe ich im Vergabeverfahren unter dem Punkt "Bevorzugte Auswahl" folgendes gelesen:
"Bewerber, die Wehr- oder Zivildienst oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr abgeleistet haben oder ableisten und deswegen einen Studienplatz nicht annehmen können, haben einen Anspruch auf diesen Studienplatz bis nach dem zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Bewerbungstermins."
Nun meine Frage: weiß jemand, ob ich von dieser Regelung betroffen bin oder ob das aus der Zeit stammt, in der es noch die WehrPFLICHT gab?
Vielen Dank im Voraus :)