Nein, da du nur eine beschränkt Geschäftsfähigkeit mit 16 hast.

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

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Mir gefällt Karlsruhe sehr gut, das Schloss mit dem Schlosspark, der Rheinhafen. Die Innenstadt hat auch viel zu bieten. Auch gibt es viele Stadtteile mit schönen Gassen und alten Häusern. Da viele Studenten dort leben gibt es auch viele Kneipen und sonst bietet Karlsruhe sehr schönes. Nur die Bauarbeiten nerven z.zt. in der Innenstadt. Aber dafür kann die Stadt weniger.... :-)

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