Hallo!
Ich habe folgende Frage an Euch und ich hoffe dass Ihr mir helfen könnt
Ich beziehe im Moment ALG 2 und bin Umgezogen, ich habe einen neuen Mietvertrag und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht für Zahlung der Miete direkt auf das Konto des vermieters. Leider ist es nun so, das es in der Kontonummer einen Zahlendreher gab. Die Miete wurde vom Job Center am 30.10.2009 auf das Falsche Konto angewiesen, da das angegebene Konto nicht existiert müsste das Geld ja zurück kommen. Nach mehreren Besuchen beim Job Center um das ganze zu regeln und den Vermieter ruhig zu stellen, sagte man mir immer wieder, dass man auf den Zahlungsrücklauf warten müsste um das Geld neu auszuzahlen und heute haben wir schon den 19. und es ist angeblich noch immer nichts zurückgekommen. Mein vermieter wird langsam etwas ungeduldig, da dieses auch die erste Miete für die neue Wohnung ist, die er von mir bekommt.
Nun ist meine eigentliche Frage, gibt es etwas im SGB o. ä. auf das ich mich Berufen kann, damit die Miete sofort gezahlt wird und nicht erst der Zahlungsrücklauf abgewartet wird? Mit einem freundlichen "bitte" kommt man nicht weiter, dieses habe ich nun schon zweimal probiert.
Vielen Dank im Voraus.