Antwort
Von den klassischen Rechtsschulen: Nein, nicht verboten. Zum Teil sogar eine Pflicht.
Hört man auf Anhänger von Sekten - wie hier einige so tun, als könnten sie bestimmen, wer ungläubig ist oder nicht, und damit meinen, Allahs Platz einnehmen zu können, a3uthubillah - dann schon.
Kommt also drauf an, ob man dem echten Glauben folgt, oder Sekten.
https://www.islamiq.de/2025/02/15/ist-waehlen-haram-warum-politische-partizipation-keine-glaubensfrage-ist/