Schau mal hier, das könnte man ggf. analog auf dein Piercing anwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_12-U-15113_Schmerzensgeld-und-keine-Nachbesserung-bei-mangelhaftem-Tattoo.news18112.htm

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Ja, der Raum gehört lt. MV zu meiner Wohnung. Als Kündigungsgründe gab er an: 1-Schaden an der Wohnung; ist m.E. keiner entstanden, denn nur durch tapezieren und streichen schade ich wohl der Wohnung nicht. Ihm gefällt's einfach nicht. 2-Unkooperatives Verhalten (Zutrittsverweigerung); wobei ich doch denke, dass es wohl zu Recht das Zutrittsverweigerungsrecht gibt. Er war ja innerhalb der letzten 2 Wochen mind. 3 Mal in der Wohnung. 3-Müll und Schmutzansammlung in Keller und Wohnung. Zu dem Punkt möchte ich sagen, dass ich noch immer am Renovieren bin und natürlich dadurch Schmutz entsteht in der Wohnung. Im Keller befinden sich meine Möbel, Leergut und Altpapier. Also nix mit Müll...

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Also ich wollte eigentlich so lange wie möglich noch drin bleiben, weil ich auch einfach gerade erst renoviert habe auf eigene Kosten und noch nicht mal ganz fertig bin. Hab leider kein Vorhängeschloss am Keller. Ist ne normale Tür mit Türklinke und Schloss. Beim Mieterschutzbund hab ich auch nen Termin gemacht. Aber dauert noch 2 Wochen :-( Sicher fühl ich mich hier nicht mehr!

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