Also ich persönlich (habe eine ähnlich starke Kurzsichtigkeit) fühle mich ohne meine Brille draußen schon ziemlich hilflos und kann auch die Gesichter anderer Passanten nicht erkennen.

Im Straßenverkehr ist eine Sehhilfe unerlässlich.

In der Wohnung komme ich auch ohne die Brille einigermaßen gut aus, aber zum Fernsehen ziehe ich sie an.

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Vielleicht gibt es in Deiner Nähe einen Psychtherapeuten, der sich mit Gewöhnungstherapien auskennt. Man wird bei solchen Therapien schrittweise mit der Angst konfrontiert, aber man wird nicht zu etwas gezwungen.

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Vielleicht sitzt die Verstopfung tiefer im Abflussrohr, wo ihr nicht rankommt.

Klempner können solche Verstopfungen in der Regel durch spezielle Geräte entfernen.

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Ich weiß nicht, was Du mit diesen schlimmen Dingen meinst, aber es ist möglich einen Härtefallantrag, beziehungsweise einen Antrag auf Nachteilsausgleiche zu stellen, z.B. bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen, auch bei psychischen Erkrankungen.

Ich weiß allerdings nicht, ob Du den Antrag noch im Nachhinein, nach einer Klausur, stellen kannst. Frag am besten einfach mal bei Deinem Lehrer oder Sozialarbeiter oder einem entsprechenden Beauftragten nach.

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Du wirst nie erfahren, ob ihr eine schöne Zeit zusammen haben werdet, wenn Du Dich nicht mit ihm verabredest. Ich finde, Du solltest die Chance nutzen. Je öfter man sich trifft, desto weniger nervös ist man und dann wird ein Schweigen meist auch nicht mehr als peinlich empfunden.

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Du kannst monatlich bis zu 450€ mit einem Zweitjob dazu verdienen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Achte darauf, dass Du in der Nebentätigkeit dennoch versichert bist. Teile Deinem jetzigen Arbeitgeber am besten mit, wo Du einen Zweitjob machen möchtest. Viele Arbeitgeber haben nichts dagegen, wollen aber darüber Bescheid wissen, wo Du sonst noch arbeitest.

Wenn Du die Tätigkeit nicht offiziell anmelden lässt, gilt sie natürlich nicht als Zweitjob. Das würde ich Dir aber aus verschiedenen guten Gründen nicht empfehlen.

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Ich denke, dass es bei Arbeitsgerichten die Möglichkeit zu kostenlosen Rechtsberatungen gibt.

Ich denke, ich würde mit einer schriftlichen Stellungname beginnen. Vielleicht kann auch jemand bezeugen, dass Du da warst, z.B. die Schichtleitung.

Es ist nicht zu empfehlen, den Namen Deines Arbeitgebers in einem solchen Zusammenhang öffentlich zu preiszugeben, da Du Deinem Arbeitgeber loyalitätspflichtig bist.

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