Also ich persönlich (habe eine ähnlich starke Kurzsichtigkeit) fühle mich ohne meine Brille draußen schon ziemlich hilflos und kann auch die Gesichter anderer Passanten nicht erkennen.

Im Straßenverkehr ist eine Sehhilfe unerlässlich.

In der Wohnung komme ich auch ohne die Brille einigermaßen gut aus, aber zum Fernsehen ziehe ich sie an.

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Ich denke, dass es bei Arbeitsgerichten die Möglichkeit zu kostenlosen Rechtsberatungen gibt.

Ich denke, ich würde mit einer schriftlichen Stellungname beginnen. Vielleicht kann auch jemand bezeugen, dass Du da warst, z.B. die Schichtleitung.

Es ist nicht zu empfehlen, den Namen Deines Arbeitgebers in einem solchen Zusammenhang öffentlich zu preiszugeben, da Du Deinem Arbeitgeber loyalitätspflichtig bist.

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