also ich bin ein mann und ich finde die auch ganz gut^^

das erste gefällt mir besser, schwarz ist immer gut

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nein, kommt sie nicth mit durch, wenn es hart auf hart geht

drohe ihr ganz ernst mit anwalt, also so erwachsen und ernst, dass du dann einen anwalt bemühst

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ja, lass dich verklagen und fertig

widersprich einem gerichtlichen mahnbescheid und fertig werden, sie wollen doch was, sie müssen agieren

und zur not lasse dich halt verklagen

ob man 2500€ irgendwo offen hat, sollte man doch wissen

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115ps und mehr solltest du nehmen

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sie sollen ihr gehaltsangebot nachbessern und ich denke darüber nach

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Mahnbescheid ohne außergerichtliche Zahlungsaufforderung bzw. Aufkündigung des Darlehensvertrag?

Hallo und guten Tag,

in 2014 wurde ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der Darlehensgeber erhielt 10% p.a. Verzinsung, für den Fall der Aufkündigung. Es gibt keine Regelung über die Rückzahlung lt. Vertrag.

Nun erhalte ich einen Mahnbescheid vom Gericht- obwohl weder eine Zahlungsaufforderung, geschweige denn eine Mahnung vorliegt. Im vergangenen Jahr gab es ldgl. ein kurzes Gespräch, in welchem der Darlehensgeber den Beginn der Rückzahlung erbat.

Es wurde eine Ratenhöhe von 200,00€ mtl. vereinbart. Der Darlehensgeber wurde aufgefordert, seinen Rücktritt schriftlich zu erklären und die erforderlichen Kontodaten zur Verfügung zu stellen. Es wurden weder die Daten mitgeteilt, noch die erbetene Kündigung des Darlehens erklärt.

Statt dessen erhalte ich nun den Mahnbescheid aus heiterem Himmel. M.E. stellt dies einen Missbrauch der Justiz dar. § 286 Abs. 4 BGB sagt klar aus, dass niemand in Verzug sein kann für Umstände, die er nicht zu vertreten hat. Einen Mahnbescheid strenge ich doch nur dann an, wenn der Schuldner sich weigert oder nicht zahlt!?!

Erfüllt dieses Vorgehen den Tatbestand der üblen Nachrede?! ( § 186 STGB)

Welche Möglichkeiten- außer dem Widerspruch habe ich gegen den Darlehensgeber vorzugehen? Unsere Zusammenarbeit musste ich aufkündigen u.a. wegen Manipulation von Rechnungen, was nun aber auch schon ca. 2 Jahre her ist. Der Darlehensgeber fährt sein Unternehmen konsequent vor die Wand und schlägt nun blind um sich.

Vielen Dank für Antworten.

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das ist kein strafrecht, du kannst dem mahnbescheid widersprechen

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ja, das ist wahr, weil ich sehr attraktiv bin und mein ringfinger länger ist

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bei einer superinflation musst du den zeitraum stark eingrenzen

du musst sagen für welches jahr und auch für welchen monat, woche, tag, du den gegenwert haben willst

weil das geld täglich an wert verliert

ich habe das in jugoslawien mitgemacht, 3 wochen urlaub, in der zeit hatte die währung 50% verloren, in 3 wochen

und das war noch krasser

gehe mal davon aus, dass der gegenwert so 1-10€ vielleicht war

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was fragst du da groß?

du machst einen bfd und willst zu etwas, was 100.000 mal wichtiger ist

ich würde da auf jeden fall zum vorstellungsgespräch, wenn sie nicht wollen, nehme ich mir einen schein oder gehe einfach dahin und sage denen beim bfd, dass sie mich lecken sollen

ich nehme doch wegen so wurstzeug keinen nachteil für mein leben

bfd ist wurstzeug und eine ausbildung bringt mich weiter

ich würde einmal fragen und dann einfach machen

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das kannst du pauschal nicht sagen, das kommt auf den einzelfall an, man muss die zahlen vergleichen, miete und kaufpreis

aber kauf dir keine etw, kaufe dir ein haus

aber wenn mieten für dich eine alternative ist, fährst du wohl auch mit einer etw gut

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