Mietschulden?
Guten Tag,
Wie ich gestern erfahren habe, wurden wir fristlos von unserer Wohnung gekündigt. Da meine Frau oft nur teilweise oder gar nicht bezahlt hatte, sie sollte sich um die Finanzen kümmern, weil ich auf Wechselschichten arbeite.
Nun denn, jetzt werden wir aufgefordert, mit zwei Kindern und ein Neugeborenes (1 Woche alt) die Wohnung nächste Woche schon zu verlassen, wenn nicht, steht eine Räumungsklage an.
Ich habe aber gelesen, wenn ich die Mietschulden sofort bezahle, was ich auch sofort am Montag tun werde, kann ich damit die fristlose Kündigung unwirksam machen, nach (§ 569 Abs Nr. 2 BGB), ist das noch aktuell?
Mfg