Ja darf man, wenn das bessere oder einzige vorhandene Auge eine Sehkraft von 50% aufweist. Allerdings müssen die meisten alle zwei Jahre ein Gutachten beim Augenarzt erstellen lassen.
Ich bin einäugig und muss dieses Jahr auch wieder zum Gutachter.
Ja darf man, wenn das bessere oder einzige vorhandene Auge eine Sehkraft von 50% aufweist. Allerdings müssen die meisten alle zwei Jahre ein Gutachten beim Augenarzt erstellen lassen.
Ich bin einäugig und muss dieses Jahr auch wieder zum Gutachter.