einmal im Jahr teile ich der Rundfunkgebührenanstalt schriftlich per E-Mail mit, dass ich die Gebühren nur unter Vorbehalt und nur monatlich zahle. Regelmässig erhalte ich eine Zahlungerinnerung, wenn sich eine Zahlung aufgrund der 3-Monatsfristen überschneidet - so 2x im Jahr passiert das, obwohl ich immer mit Dauerauftrag zum selben Zeitpunkt - nämlich zum Monatsende - überweise. Ich erhalte dann regelmässig ein Schreiben wie das aktuelle:

Sie geben an, dass Sie den Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt zahlen wollen, weil der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag rechtswidrig sei.

Bitte berücksichten Sie, dass die von Ihnen angekündgte Vorbehaltszahlung bei öffentlichen Abgaben wozu auch der rundfunkbeitrag zählt,  nicht möglich ist.

Vielmehr besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge (§§2 Abs.1, 5 Abs. 1 Satz 1 Rundfunkbeitrgsstaatsvertrag). Selbst bei einem Widerspruch und einer Klage gegen einen Beitrgsbescheid sind die Rundfunkbeiträge weiterhin zu zahlen. Beide Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwanltungsgerichtsordnung).

Diese Regelung stellt sicher, dass die Finanzhierung notwendiger öffentlicher Aufgaben nicht gefährdet wird. Zu diesen Aufgaben zählt auch der verfassungsrechtliche Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Soweit die Rechnsgrundlagen für Ihre Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichterliche Entsc heidung entfalle, werden wir Ihre geleisteten Rundfunkbeiträge auf Antrag im Rahmen der dreijährigen Verjährung erstatten (§§10 Abs. 3 Satz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 195 BGB).

Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie unter rundfunkbeitrag.de.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 03.2016 einen offenen Beitrag von 17,50 EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer xxx an. Unser Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitrgsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Dabei schreiben sie im Zahlungsrhythmus folgendes: gesetzlich in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Wie gesagt, ich zahle seit 9 Jahren monatlich den Beitrag und bisher kommt es nur zu den Zahlungserinnerungen bei Überschneidungen :)

In den anderen Briefen steht meistens noch: Uns ist im übrigen aufgefallen, dass Sie die Beiträge monatlich überweisen - dies ist gesetzlich unzulässig, bitte überweisen Sie in der Mitte des Quartals oder füllen Sie ganz einfach das Sepamandat aus und wir buchen den Betrag für Sie ab.

...zur Antwort