Lass es so wie es ist. Du bekommst doch Krankengeld und werde erstmal gesund. Nach 18 Monaten, wenn sich dein Zustand nicht gebessert hat, stelle einen Rentenantrag oder melde dich arbeitslos. Das ALG ist nicht sehr viel weniger wie das KG, das bekommst du 24 Monate, dann bist du 62 Jahre.
Also, erstmal den Vermieter informieren und eine Frist setzen( ganz wichtig). Wenn er nichts unternimmt, entweder Klagen oder selber tätig werden. Ich denke mal er wird sich sträuben, deshalb würde ich klagen. Beratungsschein bei Gericht holen( kostet 10€), dann gibt es erstmal einen Brief vom Anwalt. Wenn du aufstockendes Alg bekommst, dann bekommst du sicher Prozeßkostenhilfe.
Hin und her, mit dem bezahlen. Was mich hier wundert ist : Du bekommst das Geld, also gehe ich mal davon aus das auch du Vertragspartner der Versicherung bist. Wer bezahlt eigendlich die Beiträge für die Versicherung, denn wenn deine Ex die bezahlen würde hätte die Versicherung auch ihre Kontonummer und als Vertragspartner hättest du auch die Schadensmeldung machen müssen.
Schöne Sch...! Verhandle mit deiner PKV, ob sie dich eventuell gegen einen Risikozuschlag behalten würden. So wie ich das verstanden hab, hat sie den Vertrag Rückwirkend gekündigt, allso muß sie die Beiträge erstatten. Gehst dann wieder als freiwillig Versicherter in die gesetzliche( natürlich mit Nachzahlung). Es gibt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Leider gehen viele Vermittler und auh Versicherte mit Gesundheitsfragen sehr Lasch um. Mein Tip: Erst Anfrage stellen und die Krankenakte der letzten fünf Jahre beifügen, dann ist man auf der sicheren Seite. Dies gilt auch für Berufsunfähigkeit. Schützt ganz einfach vor bösen Überraschungen.
Schöne Sch....! Da der Vertrag ja offendsichlich nicht zu stande gekommen ist, da der Versicherer ihn rückwirkend gekündigt hat, verlange deine Beiträge zurück. Die gesetzliche muss dich dann wieder aufnehmen. Eine Möglichkeit besteht noch, du bezahlst die Risiko Zuschläge bei deiner Versicherung. Und noch ein Tip an alle: Wenn ihr den Schritt geht euch privat zu versichern. Legt am besten eure Krankenakte der letzten 5Jahre vor und stellt erstmal eine Anfrage, das schützt vor bösen Überaschungen. Leider wird mit PKV oftmals etwas lasch umgegangen. Mal ehrlich: Ein brennendes Haus versichert auch keiner mehr!
Totaler Quatsch! Natürlich hat er auch im Zivilverfahren ein Recht auf Prozeßkostenhilfe, vorausgesetzt die Bedingungen stimmen. Als ALG2 Ämpfänger auf alle Fälle. Was ist denn das für ein Anwalt?
Ich war seit 09.2006 Krankgeschrieben, Rentenantrag 03.2008. Die Rente wurde Rückwirkend ab 02.2007 gewährt. Man hat es mir so erklärt. Ein halbes Jahr nach Krankheitsausbruch. Da das Krankengeld höher war als die Rente wurde dies mit der Krankenkasse verrechnet. Mußte aber nichts nachzahlen. Also meiner Meinung nach geht es. Frag ganz einfach mal nach und probiere es.
So einfach ist das nicht, da du die durchgängige Krankenversicherung nachweisen mußt. Die einzige Möglichkeit ist du versicherst dich freiwillig (z.Z. ca 150€) gilt allerdings nur in der EU. Wobei die Krankenkasse lediglich die in Deutschland entstehenden Kosten für eine Behandlung bezahlt. Also in jedem Fall eine Auslandversicherung abschließen. Nachteil, die gilt nur 6Wochen pro Reise. Andere Möglichkeit eine Privatversicherung die Weltweit gilt, ist aber wieder teuer. Entschließt du dich keine KV zu machen zahlst du wenn du wieder in Deutschland bist alles nach. Mir wäre dies zu heiß.
Hallo, geh doch mal auf die Fanseite von Sidney King bei Facebook,die können dir bestimmt weiter helfen. Außerdem ist er selbst dort sehr oft drin.