Welche Nachteile könnten für mich in der Langzeit-AU bei Ausübg. einer stundenw.Tätigk.auftreten?

Folgender Sachverhalt zu meiner Frage: Seit ca. 11 Monaten bin ich langzeit arbeitsunfähig geschrieben. Aufgrund mehrer Gespräche mit meinem AG stellte sich beim letzten Gespräch heraus, dass er keine Möglichkeiten im Unternehmen sehe, mir einen "leidensgerechten" Arbeitsplatz, trotz finanzieller Hilfe durch den Versicherungsträger, bereit zu stellen. Da ein Ende meiner Krankheit (psychosomatische Erkrankung/Depression u.ähnl.)nicht zeitlich abzusehen ist, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass er mir irgendwann einen Aufhebungsvertrag bzw. eine krankheitsbedingte Kündigung ins Haus sendet. Nun gut. Ich gehe auf die 60 zu; kann ich nachvollziehen. Ich stehe weiterhin im Krankengeldbezug. Aufgrund der schriftlichen Stellungnahme des MDK beziehe ich weiterhin Krankengeld mit der Aussicht auf baldiges Auslaufen der gesetzlich befristeten Zeit. Die medizinische Stellungnahme sagt nun aus, dass ich für meine Tätigkeit, welche ich vor meiner Krankheit ausgeführt habe arbeitsunfähig bin. Sollte es der Fall sein, dass eine leidensgerechte Arbeitsplatzumsetzung bei meinem derzeitigen AG möglich ist (was aktuell nicht der Fall ist), so bin ich wieder arbeitsfähig. Da nun die Maßnahmen gescheitert sind, bin ich für das laufende Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig. Jedoch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht ein beschränkte Leistungsfähigkeit für leicht u. mittelschwere Arbeiten (ohne Schichtdienst, Einfluss v. Lärm, Kälte u. Nässe). Das ist der aktuelle Stand, der sich auch zukünftig nicht ändern wird.

Nun zu meiner o. gen. Frage: Ich hätte die Möglichkeit eine sehr leichte Tätigkeit mit eventuell max. 3-6 Std. pro Woche im sozialen Bereich wahrzunehmen. Diese Tätigkeit habe ich aber für mich erst einmal optional als Gedanke festgehalten. Welche Faktoren sollte ich dabei beachten diese Tätigkeit unter vorgenannten Voraussetzungen zu realisieren Welche Nachteile könnten mir dadurch eventuelle entstehen.

Sinnvolle u. hilfreiche Gedankenanstöße oder Hinweise würden mir weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

Gruss Iwores

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Lass es so wie es ist. Du bekommst doch Krankengeld und werde erstmal gesund. Nach 18 Monaten, wenn sich dein Zustand nicht gebessert hat, stelle einen Rentenantrag oder melde dich arbeitslos. Das ALG ist nicht sehr viel weniger wie das KG, das bekommst du 24 Monate, dann bist du 62 Jahre.

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Also, erstmal den Vermieter informieren und eine Frist setzen( ganz wichtig). Wenn er nichts unternimmt, entweder Klagen oder selber tätig werden. Ich denke mal er wird sich sträuben, deshalb würde ich klagen. Beratungsschein bei Gericht holen( kostet 10€), dann gibt es erstmal einen Brief vom Anwalt. Wenn du aufstockendes Alg bekommst, dann bekommst du sicher Prozeßkostenhilfe.

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Muss ich die Kosten für eine Inanspruchnahme eines Anwaltes durch meine Ex bezahlen?

Hallo zusammen nochmal ich ;) Ich habe eine Frage. Die Hintergrund"geschichte": Ich lebte mit meiner damaligen Lebensgefährtin fast 5 Jahre zusammen. Nachdem wir uns letztes Jahr getrennt hatten, bin ich ausgezogen und sie blieb, in der gemeinsam genutzten Wohnung, mit ihrem neuen Freund zurück. Ich bin dann in eine komplett neue Stadt gezogen. Anfang diesen Jahres, habe ich mir dann ein neues Handy mit einer neuen Nummer geholt und war somit für Sie nicht mehr zu erreichen. Sie hatte dann, einen Senkschaden in der Couch bei unserer Hausratversicherung gemeldet. Da ich meine Bankdaten hinterlassen hatte, habe ich fälschlicherweise den Betrag in Höhe von 1445€ bekommen. Dies habe ich erst gemerkt, als ich meine Kontoauszüge kontrolliert hatte. Ich bin ein Mensch der dies mal sporadisch alle paar Monate kontrolliert. Ich habe dann mein altes genutztes Handy angemacht, weil ich noch einige Daten sichern wollte. Dabei rief mich der Versicherungsmakler, ein befreundeter Freund mit der Familie meiner Ex, an und infomierte mich darüber, das ich dass Geld bekommen hätte und forderte mich auf, das Geld auf das Konto von meiner Ex zu bezahlen. Das war Mitte-Ende April diesen Jahres. Da ich aber wieder mitten im Umzugsstress war ( ich bin wieder in den Ort zurück gezogen, wo ich her kam ), habe ich es nicht sofort gemacht und irgendwann vergessen. Ich bin dann am 01.05.2012 wieder umgezogen. Am 08.06.2012 erhielt ich dann ein Schreiben eines Anwaltes meiner Exfreundin. Dort wurde ich dran erinnert das ich den Betrag bezahlen müsste. Gleichzeitig wurden mir die Kosten des Anwaltes meiner Exfreundin auferlegt. Ich bezahlte den Betrag von der Versicherung.

Meine Frage ist nun, muss ich die Inanspruchnahme des Anwaltes meiner Exfreundin in Höhe von 186,24€ bezahlen?

Dieser Anwalt hat im ersten Schreiben sich auf einem §§ berufen. Leider hatte meine jetztige Freundin, dieses Schreiben weg geschmissen, sodass ich nicht mehr sagen kann, auf welchen §§ er sich beruft. Wir waren NICHT verheiratet, lediglich habe ich ihr damals einen Heiratsantrag gemacht. Man wohnte knapp 5 Jahre zusammen. Meine Ex ist gelernte Arzthelferin und arbeitet bei einem Hautarzt. Sie hatte zum damaligen Zeitpunkt 1215€ an Gehalt Netto raus bekommen. Am 01.10.2012 wollte ich dem Anwalt das Geld überweisen.Ich sagte dem Anwalt das ich am 01.10.2012 das Geld überweisen werde. Zuvor habe ich diese Sache einen Freund erzählt und dieser meinte, dass ich nicht bezahlen sollte, da meine Exfreundin, 1. sich den Anwalt geholt hat und sie ihn dafür auch bezahlen muss und 2. Meine Exfreundin ja in Vorkasse gegangen ist. Ich habe am 17.10. erneut Post von diesem Anwalt bekommen. Er droht mir mit Klage sollte ich nicht binnen 1 Woche das Geld bezahlt haben. Meine 2. Frage wäre nun, sollte es zu Klage kommen, denn es scheint der gute Herr ist sehr klagefreudig, wie stehen meine Chancen auf einen Sieg? Würde der Richter sagen, "hätten Sie sofort die Versicherungssumme bezahlt, hätte Ihre Exfreundin..

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Hin und her, mit dem bezahlen. Was mich hier wundert ist : Du bekommst das Geld, also gehe ich mal davon aus das auch du Vertragspartner der Versicherung bist. Wer bezahlt eigendlich die Beiträge für die Versicherung, denn wenn deine Ex die bezahlen würde hätte die Versicherung auch ihre Kontonummer und als Vertragspartner hättest du auch die Schadensmeldung machen müssen.

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Schöne Sch...! Verhandle mit deiner PKV, ob sie dich eventuell gegen einen Risikozuschlag behalten würden. So wie ich das verstanden hab, hat sie den Vertrag Rückwirkend gekündigt, allso muß sie die Beiträge erstatten. Gehst dann wieder als freiwillig Versicherter in die gesetzliche( natürlich mit Nachzahlung). Es gibt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Leider gehen viele Vermittler und auh Versicherte mit Gesundheitsfragen sehr Lasch um. Mein Tip: Erst Anfrage stellen und die Krankenakte der letzten fünf Jahre beifügen, dann ist man auf der sicheren Seite. Dies gilt auch für Berufsunfähigkeit. Schützt ganz einfach vor bösen Überraschungen.

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Schöne Sch....! Da der Vertrag ja offendsichlich nicht zu stande gekommen ist, da der Versicherer ihn rückwirkend gekündigt hat, verlange deine Beiträge zurück. Die gesetzliche muss dich dann wieder aufnehmen. Eine Möglichkeit besteht noch, du bezahlst die Risiko Zuschläge bei deiner Versicherung. Und noch ein Tip an alle: Wenn ihr den Schritt geht euch privat zu versichern. Legt am besten eure Krankenakte der letzten 5Jahre vor und stellt erstmal eine Anfrage, das schützt vor bösen Überaschungen. Leider wird mit PKV oftmals etwas lasch umgegangen. Mal ehrlich: Ein brennendes Haus versichert auch keiner mehr!

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Totaler Quatsch! Natürlich hat er auch im Zivilverfahren ein Recht auf Prozeßkostenhilfe, vorausgesetzt die Bedingungen stimmen. Als ALG2 Ämpfänger auf alle Fälle. Was ist denn das für ein Anwalt?

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Ich war seit 09.2006 Krankgeschrieben, Rentenantrag 03.2008. Die Rente wurde Rückwirkend ab 02.2007 gewährt. Man hat es mir so erklärt. Ein halbes Jahr nach Krankheitsausbruch. Da das Krankengeld höher war als die Rente wurde dies mit der Krankenkasse verrechnet. Mußte aber nichts nachzahlen. Also meiner Meinung nach geht es. Frag ganz einfach mal nach und probiere es.

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So einfach ist das nicht, da du die durchgängige Krankenversicherung nachweisen mußt. Die einzige Möglichkeit ist du versicherst dich freiwillig (z.Z. ca 150€) gilt allerdings nur in der EU. Wobei die Krankenkasse lediglich die in Deutschland entstehenden Kosten für eine Behandlung bezahlt. Also in jedem Fall eine Auslandversicherung abschließen. Nachteil, die gilt nur 6Wochen pro Reise. Andere Möglichkeit eine Privatversicherung die Weltweit gilt, ist aber wieder teuer. Entschließt du dich keine KV zu machen zahlst du wenn du wieder in Deutschland bist alles nach. Mir wäre dies zu heiß.

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Hallo, geh doch mal auf die Fanseite von Sidney King bei Facebook,die können dir bestimmt weiter helfen. Außerdem ist er selbst dort sehr oft drin.

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