Im Strafgesetzbuch (StGB) fällt Stalking unter das Delikt "Beharrliche Verfolgung" gemäß § 107a. Als "beharrlich" wird ein Verhalten gewertet, wenn es über einen längeren Zeitraum fortgesetzt wird.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.