Als Schüler darf man sogar (in Bayern) gar kein Geld annehmen!

"Schülerinnen und Schüler dürfen für die fachpraktische Ausbildung kein Entgelt fordern oder entgegennehmen." § 35, Absatz 1, FOBOSO

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Leider hast Du, wenn überhaupt, nur geringe Chancen. Mathematik zählt 3-fach (in Bayern!) bei der Schulnotendurchschnittsermittlung.

Um den Test überhaupt zu bestehen, darfst Du nicht schlechter als 4,00 sein!

Im Auswahltest, der gut zu schaffen ist, kann man jedoch noch einiges rausholen!

Berechnung der Gesamtnote im Überblick

Schulnotendurchschnitt =

("Deutsch" + "Mathematik oder Rechnungswesen" x 3) : 4

Gesamtnote im Auswahlverfahren =

("Note Auswahlprüfung" x 2 + Schulnotenschnitt) : 3

Viel Erfolg dennoch!

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Huhu, meine Noten waren in etwa wie Deine. Jedoch habe ich im Test einiges rausgeholt.

Sei dir bewusst, dass die Schulnoten insgesamt 1-fach zählen, der Test wiederum 1,5-fach. Zusammengerechnet gibt es dann eine entsprechende Platzziffer, diese Platzziffer ist entscheidend. Achtung: Deutsch und Englisch zählen 1-fach, Mathematik 3-fach:

Die Berechnung der Gesamtnote im Überblick:

Schulnotendurchschnitt =

("Deutsch" + "Mathematik" x 3 + Fremdsprache) : 5

Gesamtnote im Auswahlverfahren =

("Note Auswahlprüfung" x 1,5 + Schulnotenschnitt) : 2,5

In Bayern gab es vorab diese Notengrenze nicht, danach zählt (eigentlich nur) die Platzziffer die man erreicht.

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Zu aller erst meldest Du dich (in Bayern zumindest) beim zuständigen Bayerischen Landespersonalausschuss an (http://www.lpa.bayern.de/studium/anmeldung/antrag/).

Die Anmeldefrist für ein (duales) Studium in der 3. Qualifikationsebene läuft gerade. Wenn du dich "erfolgreich" angemeldet hast, findet ca. Anfang Oktober ein Auswahltest statt, nach dem sich dann mit den Schulnoten eine Platzziffer errechnet. Je nach Platzziffer wirst Du dann einer Behörde zugeteilt, die sich dann bei dir meldet. Und dann kommen noch Bewerbungsgespräche bzw. Auswahlverfahren (Gruppendiskussionen, Referat, etc.)

Wenn du dann eine Zusage erhälst, werden sämtliche beamtenrechtliche Voraussetzungen geprüft, da Du dann während des dualen Studiums Beamter auf Widerruf bist. (Private Krankenversicherung ist schon dann erforderlich!)

Du musst also keine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellten machen. Nicht verwechseln, Verwaltungsfachangestellte sind danach Angestellte o. ä. und Diplom-Verwaltungswirte werden grundsätzlich Beamte danach. Beim Verwaltungsfachangestellten kann man sich aber auch weiterbilden (Angestelltenlehrgang II o. ä.)

Viel Erfolg!

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Das fachgebundene Abitur, welches mit dem erfolgreichen Bestehen der 13. Jahrgangsstufe an einer bayerischen FOS verliehen wird berechtigt sehr wohl für ein Studium eines Lehramts. Jedoch musst du deine Fachrichtung beachten. Problemlos würde gehen: LA Mittelschule/LA Grundschule; LA Realschule bzw. LA Gymnasium wird schon die Richtung vorgegeben, die man an der FOS hatte. Jedoch sind gerade im Lehramtsbereich Gymnasium/Realschule in Bayern die Einstellungsaussichten eher negativ, außer du hast vor Mathematik/Physik zu studieren. Jede Menge fertige Referendare stehen nämlich arbeitslos da, auch mit perfekten Noten.

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