Laut Straßenverkehrsordnung müssten Parkscheiben blau-weiß sein. "Eine pinkfarbene Parkscheibe kann nicht anerkannt werden", hieß es. Allerdings gab die Stadt für die betroffene Autofahrerin Entwarnung: "Der Zettel war nur als freundlicher Hinweis gemeint. Ein Verwarngeld wird nicht erhoben."

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