Leider (auch zu meinem Unverständnis) hat der Verkäufer gesetzlich das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn diese (ich glaube mindestens 2x) nicht erfolgreich ist, kann man vom Vertrag zurücktreten.

Sämtliche Kosten hat der Händler zu tragen, auch musst du das Gerät nicht selber einschicken, sondern nur zum Händler bringen und er muss dann für die Reparatur sorgen.

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Es muss von der entsprechenden Person/Handynummer eine Erlaubnis vorliegen, entweder grundsätzlich vorher oder konkret bei der Suchaktion (z.B. Bestätigung der Anfrage mit SMS).

Nebenbei gesagt: Ich wäre stinksauer, wenn mich jeder, nur weil er (zufällig) meine Mobilfunknummer kennt, orten dürfte oder dies ohne meine ausdrückliche Erlaubnis versuchen würde.

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