Leider (auch zu meinem Unverständnis) hat der Verkäufer gesetzlich das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn diese (ich glaube mindestens 2x) nicht erfolgreich ist, kann man vom Vertrag zurücktreten.
Sämtliche Kosten hat der Händler zu tragen, auch musst du das Gerät nicht selber einschicken, sondern nur zum Händler bringen und er muss dann für die Reparatur sorgen.