Darf der Arbeitgeber Krankenpflegern die Aufgaben eines Securitydienstes übertragen?

In unserem Krankenhaus kam es wiederholt zu Problemen mit aggressiven Angehörigen, Drogensüchtigen auf der Suche nach Betäubungsmitteln, Dieben, die nachts durch die Zimmer schlichen etc. Außerdem gibt es, wie in den meisten Kliniken, regelmäßig Übergriffe durch Patienten in psychiatrischen Ausnahmesituationen.

Da die Schwestern auf den meisten Stationen nachts alleine arbeiten, hat sich der Arbeitgeber überlegt, ein Alarmsystem einzuführen. Über dieses wird das Team der Intensivstation / Stroke Unit alarmiert. Dort sind 4-5 Mitarbeiter, von denen dann 2 zur Hilfe eilen sollen.

Meine Frage: Dies ist doch eine völlig Pflege-fremde Tätigkeit. Kann der Arbeitgeber so etwas verfügen ?

In meinen Augen gibt es mehrere Probleme:

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich als Pfleger jemanden, der aufgrund einer Erkrankung durchdreht und handgreiflich wird, möglicherweise schwer verletze, bei dem Versuch, zu helfen ? Ich würde ja nun nicht zufällig zu dieser Situation kommen, sondern aktiv die Gefahrenzone betreten und mich einmischen.

Muss ich in Kauf nehmen, in eine Situation gehen zu müssen, die ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko für mich birgt? Der Angreifer könnte bewaffnet sein, ich habe nicht mal einen Selbstverteidigungskurs gemacht. Wir haben nicht mal besonders viele männliche Kollegen in der Klinik. Oftmals müssten kleine, dünne, junge Frauen diesen Job übernehmen. Abgesehen ist während dieser Zeit die Intensivstation auch noch unterbesetzt und die Patienten sind möglicherweise nur lückenhaft versorgt.

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Anders gefragt. Wäre ich jetzt Berater in einer Bank, und man wollte mir die Aufgabe geben, einem Kollegen zu helfen, dem gerade jemand ein Messer an den Hals hält, weil er ans Geld will, würdet ihr dann genauso antworten wie in meinem Beispiel mit dem Junkie? Wäre das dann auch natürlich mein Job ? 
Gesellschaftlich scheint tatsächlich sehr verankert zu sein, das Krankenschwester sich um jeden Sch.... kümmern müssen. 

Würde ich auf der Straße in die Situation kommen, dass jemand 100m entfernt jemandem eine Waffe ins Gesicht halten, müsste - bzw sollte - ich nicht eingreifen, weil ich mich selbst in Gefahr bringen würde. Ich müsste nur die Polizei rufen.
Aber mein Arbeitgeber kann mich dazu per Dienstanweisung verpflichten ? Das glaube ich kaum. Das kann rechtlich nicht richtig sein. Wie gesagt, wir sind weder in Sicherheits / Verteidigungsstrategien ausgebildet noch sind wir befugt, irgendeine Art von Waffe mit zu nehmen. 

Ich bin kein Polizist ! Und selbst der dürfte sich nur ausserhalb der gefährliche Zone bewegen.

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