kann manVon B auf B197 kurz vor der praktischen Prüfung wechseln?
Ich habe mich am Anfang der Ausbildung für einen Führerschein mit Schaltgetriebe angemeldet, doch mitten in der Ausbildung festgestellt, dass ich lieber mit Automatik weitermachen möchte also B197( Kombination Schaltung -Automatik) .
In 3 Wochen habe ich meine praktische Prüfung. Jetzt zur Frage: ich muss der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, dass ich von Schaltung auf Automatik ummelden möchte , wird das schriftlich beantragt per Post oder per Mail ? Bin etwas verwirrt, weil ich gelesen habe, dass man die Änderung auf B197 für einen bestehenden Prüfauftrag min. 5 Wochen vor der Praktischen Prüfung beantragen werden muss, ansonsten wird der Führerschein trotz bestandener Prüfung nicht erteilt? stimmt das ? . Danke im Voraus. Liebe Grüße ALaddin