Hallo.

Diese Regelung kommt aus dem Vers der 24 Surah ( Nur ):

Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen, die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen (Geschlechts)trieb (mehr) haben, den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind. Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen. Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf daß es euch wohl ergehen möge!

Sowie im 59 Vers aus der 33 Surah:

O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, daß sie erkannt und so nicht belästigt werden. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig

Diese Regelung gab es nicht von Anfang an. Sowie andere Regelungen, ist diese eine die mit der Zeit von Allah herabgesandt wurde.

Das Kopftuch gab es aber auch schon vorher aus anderen Religionen. Das ist also nichts neues gewesen.

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Hallo.

Die Zeit Ehe oder Mut'ah Ehe ( نكاح المتعة ) war bis zu einem Zeitpunkt eine ausgeführte Praktik unter Muslime bzw. auch schon von den Polytheistischen Mekkanern ausgeführt worden. Sie wurde später aber verboten.

'Ali b. Abi Talib berichtete, dass der Gesandte Allahs (ﷺ) am Tag von Khaibar die vorübergehende Ehe (Muta‘) mit Frauen und den Verzehr des Fleisches von Domestizierten Eseln verbot.[1]

Ibn Umar sagte: „Als Umar bin Khattab zum Kalifen ernannt wurde, wandte er sich an das Volk und sagte: ‚Der Gesandte Allahs erlaubte uns dreimal die Zeitehe, dann verbot er sie. Bei Allah, wenn ich höre, dass ein Verheirateter eine Zeitehe eingeht, werde ich ihn steinigen, es sei denn, er bringt mir vier Zeugen, die bezeugen, dass der Gesandte Allahs sie erlaubte, nachdem er sie verboten hatte.‘“[2]

Rabi b. Saburah berichtete unter Berufung auf seinen Vater:

Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbot die zeitweilige Ehe mit Frauen.[3]

Ibn Qudamah (gest. 620 n. Chr.) – Hanbalitischer Gelehrter

In Al-Mughni schreibt er:

„Mut'ah war zu Beginn des Islam erlaubt und dann verboten. Die Ummah hat einen Konsens (Idschma') über ihr Verbot erzielt, und keiner der Gelehrten, deren Aussagen berücksichtigt werden, hat dem widersprochen.“[4]

Al-Nawawi (gest. 676 n. Chr.) – Schafi'itischer Gelehrter

In seinem Kommentar zu Sahih Muslim, bekannt als „Sharh Sahih Muslim“, geht Al-Nawawi auf die Frage der Mut'ah-Ehe ein:

„Mut'ah war zu Beginn des Islam erlaubt, wurde dann aber abgeschafft und ist nun durch Ijma' Haram.“

Die Zeitehe ist im Islam nach Konsens Haram und solch eine Ehe ist nichtig. Das bedeutet das der Geschlechtsverkehr als Zina angesehen wird.

[1] Sahih Muslim 1407f

[2] Sunan Ibn Majah 1963

[3] Sunan Abi Dawud 2073

[4] Kitab Al Mughni

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Wa alaykum as salam wa rahmatullahi wa barakatuh.

Das Zeichnen von Lebewesen ist Allgemein Verboten aufgrund des Hadiths:

Wir waren mit Masruq im Haus von Yasar bin Numair. Masruq sah Bilder auf seiner Terrasse und sagte: „Ich hörte Abdullah sagen, er habe den Propheten (ﷺ) sagen hören: ‚Die Menschen, die von Allah die härteste Strafe erhalten werden, sind die Bildermacher.[1]

Ā’ishah, die Mutter der Gläubigen (möge Allah mit ihr zufrieden sein), berichtete: „Der Gesandte Allahs (möge Allahs Segen und Friede auf ihm sein) kam zu mir. Dort hing ein Vorhang mit Bildern, den ich an einer meiner Plattformen aufgehängt hatte. Als er ihn sah, zerriss er ihn, und sein Gesicht verfärbte sich. Er sagte: „O Ā’ishah, am Tag des Jüngsten Gerichts werden diejenigen am härtesten bestraft, die versuchen, Allahs Schöpfung nachzuahmen.“ Ā’ishah sagte: „Also zerrissen wir ihn und machten ein oder zwei Kissen daraus.“[2]

Nun kann es für Menschen schwer sein etwas zulassen was sie sehr mögen wie zb. das Zeichnen oder Tanzen oder Musik hören. Aber auch dafür haben wir eine Lösung.

Abu Qatadah berichtete: Der Prophet, Friede und Segen seien auf ihm, sagte: „Wahrlich, Sie werden nie etwas um Allahs des Allmächtigen willen aufgeben, ohne dass Allah es durch etwas Besseres für Sie ersetzt.[3]

[1] Sahih al-Bukhari 5950

[2] Sahih Muslim - 2107

[3] Musnad Aḥmad 23074

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Hallo.

Die Krankheit muss eine sein die das Fasten erschwert, dessen Verlauf sich potentiell verschlechtern kann oder eine Chronische Krankheit sein bei der du Täglich Medizin einnehmen musst wie zb. Diabetes.

Ich sag dir nicht "stell dich nicht an". Geh erstmal zum Arzt und lass dich untersuchen ob es nicht etwas ist das sich womöglich verschlechtern könnte.

Wenn du feststellst das es für dich zu schwer ist zu fasten während du die Erkältung hast, faste nicht aber hole das Fasten natürlich nach.

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Hi.
Mujahedin haben keine Sonderrechte. Jedem Muslimischem Mann ist es gestattet bis zu 4 Ehefrauen zu haben. Die Beweise kannst du folgenden Versen entnehmen:

Surah Nisa Vers 3:
dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier

Es gibt dazu aber Regulationen. Dem selben Vers kannst du eine davon entnehmen.

Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, dass ihr nicht ungerecht seid.
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