Du hast nach §433 BGB einen Kaufvertrag geschlossen und bist leider dazu verpflichtet den Kaufpreis zu entrichten. Ich habe schon Fälle von guten Anwälten gesehen welche mit der Begründung einer unzulänglichen Willenserklärung Recht bekommen haben, allerdings dauert dies Monate bis Jahre und für ein Kaufpreis von unter 5000€ nicht zu empfehlen.

Cheers

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Ja klar gerne

Also zuerst gehen wir auf die verschiedenen Rechtsformen ein(AG, GmBH, GmBH & Co. Kg, usw.) und stellen die Vor- und Nachteile dieser Rechtsformen dar. Desweiteren haben wir eine Übung vorbereitet in dem die Gruppe sagt was ihnen am Arbeitsplatz besonders wichtig wäre und erstellen anhand der Meldungen eine Mind Map und diskutieren dann inwieweit sich diese Bedürfnisse durch Verträge erfüllen oder nicht erfüllen lassen. Desweiteren diskutieren wir dann was dieses für Auswirkungen auf die Unternehmenspolitik hat.

Wenn du weitere Fragen hast einfach melden:)

Cheers

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Nein,

Eine Schenkung bzw. ein Geschenk ist im BGB als eine Leistung ohne Gegenleistung definiert. Somit darf man für ein Geschenk kein Geld verlangen da dies eine Gegenleistung wäre, de facto ist es gratis. Also da musst du dir keine Gedanken machen.

Grüße

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