Du hast nach §433 BGB einen Kaufvertrag geschlossen und bist leider dazu verpflichtet den Kaufpreis zu entrichten. Ich habe schon Fälle von guten Anwälten gesehen welche mit der Begründung einer unzulänglichen Willenserklärung Recht bekommen haben, allerdings dauert dies Monate bis Jahre und für ein Kaufpreis von unter 5000€ nicht zu empfehlen.
Cheers