Hi ihr alle, vielen Dank für all die Antworten! Das mit dem Nassmachen, tropfnass aufhängen und bügeln habe ich schon probiert. Bringt leider gar nichts. Vielleicht wird mein Bügeleisen auch nicht mehr heiß genug? Vielleicht leihe ich mir mal ein anderes aus. Sonst wohl echt mal in die Reinigung gehen und fragen. Lydia
Hallo, habe auch Post vom Inkasso-Unternehmen Collector bekommen, das für movie-scout arbeitet. Dieser Link hat mir geholfen:
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Ich zitiere:
"1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf"
Gruß, Aidyl