Es gibt da eigentlich keine Richtlinien. Wie bei Menschen trinken manche Meerschweinchen sehr viel, andere sehr wenig, wieder andere mal so, mal so. Wichtig ist einfach, dass sie das selbst regulieren können, also immer genug frisches (!) Wasser zur Verfügung haben.

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Ich bin kein Jurist, deswegen keine Garantie auf meine Antwort, ABER:

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, in Notsituationen einzugreifen und zu helfen. Das gilt immer, sobald ein Lebewesen in Gefahr ist, dann werden gewisse andere Gesetze, zumindest in anderen Fällen, außer Kraft gesetzt. Beispiel: Wenn man Schreie aus einer Wohnung hört, darf man sich Zugang verschaffen, um eventuell Hilfe zu leisten, das ist dann kein Hausfriedensbruch. Wenn ein Ersthelfer einem Verletzten bei Wiederbelebungsmaßnahmen eine Rippe bricht, ist das keine gesetzliche Körperverletzung und wird nicht strafrechtlich verfolgt. Also würde ich davon ausgehen, dass auch in diesem von dir gefragten Fall keine gesetzliche Sachbeschädigung vorliegt, wenn ein Lebewesen in einem überhitzten Fahrzeug wirklich mit dem Tod ringt.

Zu empfehlen wäre trotzdem, wenn noch keine konkrete Todesgefahr besteht, die Polizei zu rufen und den Vorfall zu melden. Die Beamten können dann entscheiden, ob auf den Besitzer des Fahrzeugs gewartet wird oder die Situation sofortiges Eingreifen erfordert.

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