Viele Dank für Eure netten Antworten.
Zur Pflegestufe:
Ich war vor 2 Jahren mit meiner Mutter, kurz nach dem letzten Schlaganfall, wo sie dann auch die Sprache verloren hatte, bei 2 Ärzten, die mir auch attestierten, dass meine Mutter ein Pflegefall sei.
Das Krankenhaus zeigte mir CT-Aufnahmen meiner Mutter wo kleine bis größere schwarze Bereiche zu sehen sind und sagten mir, dass dies die unwiderruflich zerstörten Bereiche sind. Es sei zu erwarten, dass noch mehrere solche Schlaganfälle folgen würden.
Ich habe für meine Mutter diese Pflegestufe beantragt mit den 2 Aussagen der Ärzte und teilte schriftlich denen mit, dass ich als Sohn bei der Untersuchung bei Wohnen will.
Als ich in der Schweiz wieder war, kam ohne Mitteilung ein Amtsarzt, beauftragt von der BFA, zu meiner Mutter nach Hause und stellte Ihr Formfragen (frage mich zwar wie meine Mutter diese verständlich beantwortet haben soll) und untersuchte sie äußerlich zuhause. Er kam zum Entschluss, dass sie noch 2-3 Stunden am Tag arbeiten könnte. Sie hatte bereits sogar beim Kochen die Herdplatte angelassen und es vergessen, so dass die Feuerwehr anmarschieren musste. Sie ist vergesslich, je nach Tagessituation mal besserer oder schlechterer Verfassung. Wie soll sie da arbeiten.
Seitdem geht der freundliche Nachbar für sie einkaufen.
Zum Pflegeheim:
Diese Idee hatte ich auch schon, aber meine Mutter will das einfach nicht. Sie fängt dann zu schimpfen an, was noch verschlimmert wird, weil sie ja nicht sprechen kann und dann fängt sie zum heulen an.
Zur eigentlichen Sache (Miete):
Das Amt hat vor 2 Monaten eine Anpassung gemacht, da jetzt die Wohnung zu groß ist, zahlt das Amt auch weniger. Meine Mutter kann ja aufgrund ihrer Lage schlecht alleine umziehen. Gibt es hier nicht eine Sonderregelung für so einen Härtefall, dass sie doch drin Wohnen bleiben kann, sprich die Mietzahlung vom Amt angepasst wird?
Zur VDK:
Danke für diesen Tipp, werde mich diesbezüglich informieren.